Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 21 Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

(1) Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen dürfen nicht ein anderes Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen in der Absicht, bestimmte Unternehmen unbillig zu beeinträchtigen, zu Liefersperren oder Bezugssperren auffordern.

(2) Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen dürfen anderen Unternehmen keine Nachteile androhen oder zufügen und keine Vorteile versprechen oder gewähren, um sie zu einem Verhalten zu veranlassen, das nach folgenden Vorschriften nicht zum Gegenstand einer vertraglichen Bindung gemacht werden darf:

1.
nach diesem Gesetz,
2.
nach Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder
3.
nach einer Verfügung der Europäischen Kommission oder der Kartellbehörde, die auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund der Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergangen ist.

(3) Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen dürfen andere Unternehmen nicht zwingen,

1.
einer Vereinbarung oder einem Beschluss im Sinne der §§ 2, 3, 28 Absatz 1 oder § 30 Absatz 2a oder Absatz 2b beizutreten oder
2.
sich mit anderen Unternehmen im Sinne des § 37 zusammenzuschließen oder
3.
in der Absicht, den Wettbewerb zu beschränken, sich im Markt gleichförmig zu verhalten.

(4) Es ist verboten, einem Anderen wirtschaftlichen Nachteil zuzufügen, weil dieser ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt hat.

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 81 Bußgeldtatbestände


(1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2008 (ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 47) verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen Artikel 101 A
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 2 Freigestellte Vereinbarungen


(1) Vom Verbot des § 1 freigestellt sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Ve

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 37 Zusammenschluss


(1) Ein Zusammenschluss liegt in folgenden Fällen vor: 1. Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens ganz oder zu einem wesentlichen Teil; das gilt auch, wenn ein im Inland tätiges Unternehmen, dessen Vermögen erworben wird, noch keine Umsatzerl

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 30 Presse


(1) § 1 gilt nicht für vertikale Preisbindungen, durch die ein Unternehmen, das Zeitungen oder Zeitschriften herstellt, die Abnehmer dieser Erzeugnisse rechtlich oder wirtschaftlich bindet, bei der Weiterveräußerung bestimmte Preise zu vereinbaren od

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 3 Mittelstandskartelle


Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Vora

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 28 Landwirtschaft


(1) § 1 gilt nicht für Vereinbarungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie für Vereinbarungen und Beschlüsse von Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben und Vereinigungen von solchen Erzeugervereinigungen über 1. die Erze

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Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2006 - KZR 39/03

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 39/03 Verkündet am: 7. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf di

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2008 - KVR 26/07

bei uns veröffentlicht am 16.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 26/07 Verkündet am: 16. Januar 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Kreiskranke

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2002 - KZR 3/01

bei uns veröffentlicht am 05.02.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 3/01 Verkündet am: 5. Februar 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB §

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2012 - KZR 13/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZR 13/12 vom 6. November 2012 in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter Dr. Raum, Dr. Kirchhoff, Dr. Bache

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juli 2002 - KZR 30/00

bei uns veröffentlicht am 09.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 30/00 Verkündet am: 9. Juli 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Fernwär

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2006 - KZR 27/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 27/05 Verkündet am: 7. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf di

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2006 - KZR 33/04

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 33/04 Verkündet am: 7. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja P

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2001 - KZR 11/00

bei uns veröffentlicht am 03.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 11/00 Verkündet am: 3. Juli 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. März 2000 - KZB 34/99

bei uns veröffentlicht am 14.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZB 34/99 vom 14. März 2000 in der Beschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Hörgeräteakustik SGG § 51 Abs. 2 Satz 2 (F: 1.1.2000); GWB § 87 Abs. 1 Satz 3 (F: 1.1.2000) Ungeachtet der Frage,

Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2000 - KZR 15/98

bei uns veröffentlicht am 14.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 15/98 Verkündet am: 14. März 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ---------

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2000 - X ZR 137/99

bei uns veröffentlicht am 14.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 137/99 Verkündet am: 14. November 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Oberlandesgericht München Urteil, 17. Aug. 2017 - U 2225/15 Kart

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 27. Mai 2015, berichtigt durch Beschluss vom 22. Juli 2015, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen

Landgericht München I Endurteil, 27. Mai 2015 - 37 O 11673/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klagepartei. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2018 - KVR 3/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts wird der Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. November 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2017 - KZR 59/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 7. April 2016 aufgehoben.

Landgericht Dortmund Urteil, 22. Sept. 2016 - 13 O 122/10 [Kart]

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Das Versäumnisurteil vom 7.11.2013 wird aufrecht erhalten. Die Klägerin zu 1) hat über die im Versäumnisurteil vom 7.11.2013 ausgesprochene Kostenentscheidung hinausgehend auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vo

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Juli 2016 - VI-U (Kart) 1/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Dezember 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (8 O 13/15) wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. III. Das Urteil ist vorläufig vollstrec

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2016 - KZR 69/14

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 3. Zivilsenat, vom 30. April 2014 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2016 - KZR 25/14

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. April 2014 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2016 - KZR 17/14

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Anhörungsrüge gegen das Senatsurteil vom 6. Oktober 2015 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Gründe 1

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2015 - KZR 87/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Dezember 2013 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und

Landgericht Köln Urteil, 12. Nov. 2014 - 90 O 86/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägerinnen auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgela

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Sept. 2014 - VII-Verg 17/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 2. April 2014 (VK 1 – 14/14) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs.

Sozialgericht Dortmund Urteil, 26. Feb. 2014 - S 40 KR 234/08

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit neuer Wahltarife der Beklagten, die diese seit dem 01.04.2007 eingeführt und später um weitere Tari

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Feb. 2014 - VI - U (Kart) 7/12

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. Februar 2012 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (Az.: 88  O (Kart) 17/11) wird auf seine Kosten zurückgewiesen. II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. D

Landgericht Düsseldorf Urteil, 16. Jan. 2014 - 14c O 226/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1 14c O 226/12 Verkündet am 16.01.2014 ,

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 21. Jan. 2010 - 2 U 8/09

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Vorsitzenden der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 22. Dezember 2008 (Az.: 34 O 143/07 KfH 2)  a b g e ä n d e r t  und wie folgt  n e u g e f a s s t :Die Klage w

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 13. Mai 2009 - 6 U 50/08 (Kart)

bei uns veröffentlicht am 13.05.2009

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 01.04.2008 – 2 O 231/07 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die Rev

Sozialgericht Stuttgart Beschluss, 20. Dez. 2007 - S 10 KR 8404/07 ER

bei uns veröffentlicht am 20.12.2007

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der am 21.11.2007 gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31.10.2007 eingereichten Klage wird angeordnet. 2. Den Antragstellerinnen wird gestattet, das Vergabeverfahren zum

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2007 - L 11 KR 6157/06

bei uns veröffentlicht am 10.07.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 06. November 2006 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 29. Sept. 2004 - 1 Verg 6/04

bei uns veröffentlicht am 29.09.2004

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Saarlandes vom 18. Mai 2004 (3 VK 06/03) wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwer

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(1) Vom Verbot des § 1 freigestellt sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der...
Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen...
(1) § 1 gilt nicht für Vereinbarungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie für Vereinbarungen und Beschlüsse von Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben und Vereinigungen von solchen Erzeugervereinigungen über 1. die Erzeugung oder den...
(1) § 1 gilt nicht für vertikale Preisbindungen, durch die ein Unternehmen, das Zeitungen oder Zeitschriften herstellt, die Abnehmer dieser Erzeugnisse rechtlich oder wirtschaftlich bindet, bei der Weiterveräußerung bestimmte Preise zu vereinbaren oder ihren...
(1) Ein Zusammenschluss liegt in folgenden Fällen vor: 1. Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens ganz oder zu einem wesentlichen Teil; das gilt auch, wenn ein im Inland tätiges Unternehmen, dessen Vermögen erworben wird, noch keine Umsatzerlöse erzielt...