Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 7 Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck

Die Befreiung nach den §§ 3 und 4 tritt nur ein, wenn der Steuergegenstand für den steuerbegünstigten Zweck unmittelbar benutzt wird. Unmittelbare Benutzung liegt vor, sobald der Steuergegenstand für den steuerbegünstigten Zweck hergerichtet wird.

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Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 3 Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger


(1) Von der Grundsteuer sind befreit 1. Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird. Ausgenommen ist der Grundbesitz, der von Berufsvertretungen und Beru

Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 4 Sonstige Steuerbefreiungen


Soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 ergibt, sind von der Grundsteuer befreit1.Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist;

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2017 - II R 26/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. Februar 2015  3 K 1637/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - II R 13/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11. Dezember 2014  3 K 1511/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - II R 14/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11. Dezember 2014  3 K 1513/11, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 18. Mai 2011 sowie die Einheitswe

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Dez. 2014 - II R 20/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2014  3 K 2428/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - 2 K 236/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Grundsteuerbefreiung. 2 Die K

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