Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 63 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare Inhaltsverzeichnis

Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die einzelne Rechtshandlungen betreffen, ist Geschäftswert der Wert des Gegenstands, auf den sich die Rechtshandlung bezieht. Bezieht sich die Betreuung oder Pflegschaft auf eine gegenwärtige oder künftige Mitberechtigung, ermäßigt sich der Wert auf den Bruchteil, der dem Anteil der Mitberechtigung entspricht. Bei Gesamthandsverhältnissen ist der Anteil entsprechend der Beteiligung an dem Gesamthandvermögen zu bemessen.

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published on 16/11/2018 00:00

Tenor I. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Deggendorf vom 2. Mai 2018 abgeändert. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 160.000 &#x
published on 11/01/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 373/16 vom 11. Januar 2017 in der Sache ECLI:DE:BGH:2017:110117BXIIZB373.16.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2017 durchden Vorsitzenden Richter Dose, die Richter Dr. Klinkhamme
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