Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 60 Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder Genehmigung eines Rechtsgeschäfts
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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare Inhaltsverzeichnis
(1) Wenn in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit Gegenstand des Verfahrens die Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts ist, bemisst sich der Geschäftswert nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts.
(2) Mehrere Erklärungen, die denselben Gegenstand betreffen, insbesondere der Kauf und die Auflassung oder die Schulderklärung und die zur Hypothekenbestellung erforderlichen Erklärungen, sind als ein Verfahrensgegenstand zu bewerten.
(3) Der Wert beträgt in jedem Fall höchstens 1 Million Euro.
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published on 28/07/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 1/15 vom 28. Juli 2017 in der Landwirtschaftssache ECLI:DE:BGH:2017:280717BBLW1.15.0 Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 28. Juli 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die
published on 10/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 1/18 vom 10. Mai 2019 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RSG § 6 Abs. 1 Satz 3; EuVwZÜ Art. 11 Abs. 1 Bei der Zustellung im Ausland (hier: Italien) durch die Post na
published on 06/04/2018 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen vom 12. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
2. Die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 5 vom 31. Januar 2017 wird zurückge
published on 24/05/2018 00:00
Tenor
1.
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss des Amtsgerichts Wismar vom 24.11.2016 aufgehoben und der Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur Eintragung einer Zwangshypothek zurückgewiesen.
2.
Die Antrags
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