Grundbuchordnung - GBO | § 119
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In das Aufgebot sind aufzunehmen: 1. die Ankündigung der bevorstehenden Anlegung des Grundbuchblatts;2. die Bezeichnung des Grundstücks, seine Lage, Beschaffenheit und Größe nach dem für die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch maßgebenden amtlichen...