Gaststättengesetz - GastG | § 20 Allgemeine Verbote

Verboten ist,

1.
Alkohol im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Alkoholsteuergesetzes vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1650, 1651), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder überwiegend alkoholhaltige Lebensmittel durch Automaten feilzuhalten,
2.
in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen,
3.
im Gaststättengewerbe das Verabreichen von Speisen von der Bestellung von Getränken abhängig zu machen oder bei der Nichtbestellung von Getränken die Preise zu erhöhen,
4.
im Gaststättengewerbe das Verabreichen alkoholfreier Getränke von der Bestellung alkoholischer Getränke abhängig zu machen oder bei der Nichtbestellung alkoholischer Getränke die Preise zu erhöhen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Jugendschutzgesetz - JuSchG | § 9 Alkoholische Getränke


(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Ju
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gaststättengesetz - GastG | § 28 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne die nach § 2 Abs. 1 erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe betreibt,2. einer Auflage oder Anordnung nach § 5 oder einer Auflage nach § 12 Abs. 3 nicht, nicht vollständig oder
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Alkoholsteuergesetz - AlkStG | § 1 Steuergebiet, Steuergegenstand


(1) Alkoholerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Alkoholsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgaben

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht München II Endurteil, 11. Juli 2019 - 9 O 2187/18

bei uns veröffentlicht am 11.07.2019

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Beklagten dem Kläger 3/5 aller entstandenen und noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 28.10.2016, das der Kläger auf der T Hütte erlitten hat, gesamt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2016 - 22 CS 15.2643

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 28. Jan. 2014 - RN 5 S 14.28

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin bege

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Juli 2016 - M 16 K 15.5056

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Aug. 2018 - 6 A 11730/17

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 25. September 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorlä

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 30. Okt. 2008 - 4 L 1225/08.NW

bei uns veröffentlicht am 30.10.2008

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe I. 1 Di

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. Aug. 2003 - 2 Ss 204/02

bei uns veröffentlicht am 04.08.2003

Tenor Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts L vom 13. September 2002 - 3 OWi 9 Js 8402/02 AK 317/02 - aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens und die

Referenzen

(1) Alkoholerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Alkoholsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung...