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§ 21Amtlich · § 5 UrhG

Laufbahnprüfung

Zeitreise: 18.03.2025

Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus: 1. den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten, 2. der Diplomarbeit und 3. dem Diplomkolloquium.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.