Nicht bestandene Diplomprüfung
Wer die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt 1. einen schriftlichen oder elektronischen Bescheid über die nicht bestandene Diplomprüfung und 2. eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen, aus der die absolvierten Module, deren Bewertung und die erworbenen ECTS-Leistungspunkte hervorgehen, sowie jeweils auf schriftlichen oder elektronischen Antrag eine Leistungsübersicht.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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