bei uns veröffentlicht am 15.06.2009
Tenor
Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Streitwertbeschluss vom 03. März 2009 wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
1
Das Amtsgericht - Familiengericht - hat durch den angefochtenen Beschluss den We