Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 41 Einstweilige Anordnung

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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen Inhaltsverzeichnis

Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen. Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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25/03/2011 11:35

Bei der Entscheidung über den Schulbesuch eines Kindes handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, die dem Anwendungsbereich des § 1628 BGB unterfällt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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published on 14/03/2017 00:00

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landau a.d. Isar vom 27.10.2016, Az.: 2 F 188/16, wird dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert auf 23.000,- € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschw
published on 03/11/2016 00:00

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Forchheim vom 31.05.2016 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin, ihr das Anwesen H. in N. zur alleinigen Nutzung zu überlasse
published on 19/01/2017 00:00

Tenor Die Beschwerde der Rechtsanwälte R. gegen den Verfahrenswertbeschluss vom 11.12.2016 im Verfahren 2 F 736/16 (dort Ziffer 4.) wird zurückgewiesen. Gründe Die im eigenen Namen seitens der Antragsgegnervert
published on 04/11/2015 00:00

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 12 UF 1302/15 Beschluss 524 F 13976/15 AG München In der Familiensache B. A., geboren am, M. - Antragsteller und Beschwerdegegner - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsan
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