Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 41 Einstweilige Anordnung
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 41 Einstweilige Anordnung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen Inhaltsverzeichnis
Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen. Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
25/03/2011 11:35
Bei der Entscheidung über den Schulbesuch eines Kindes handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, die dem Anwendungsbereich des § 1628 BGB unterfällt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
42 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 14/03/2017 00:00
Tenor
1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landau a.d. Isar vom 27.10.2016, Az.: 2 F 188/16, wird dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert auf 23.000,- € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Beschw
published on 03/11/2016 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Forchheim vom 31.05.2016 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin, ihr das Anwesen H. in N. zur alleinigen Nutzung zu überlasse
published on 19/01/2017 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Rechtsanwälte R. gegen den Verfahrenswertbeschluss vom 11.12.2016 im Verfahren 2 F 736/16 (dort Ziffer 4.) wird zurückgewiesen.
Gründe
Die im eigenen Namen seitens der Antragsgegnervert
published on 04/11/2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 12 UF 1302/15
Beschluss
524 F 13976/15 AG München
In der Familiensache
B. A., geboren am, M.
- Antragsteller und Beschwerdegegner -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsan
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.