Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 144 Verzicht auf Anschlussrechtsmittel
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 144 Verzicht auf Anschlussrechtsmittel
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 01.09.2014 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Weißenfels vom 08.04.2014, Aktenzeichen 5 F 197/13 S, wird auf ihre Kosten verworfen.
Der Beschwerdewert beträgt 1.000,00 €.
Gründe
I.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
