Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 18 Entstehen des Anspruchs
Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 18 Entstehen des Anspruchs
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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen Inhaltsverzeichnis
(1) Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit der tatsächlichen Aufnahme der zulageberechtigenden Tätigkeit und erlischt mit deren Beendigung, soweit in den Vorschriften dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.
(2) Besteht der Anspruch auf die Zulage nicht für einen vollen Kalendermonat und sieht die Zulageregelung eine tageweise Abgeltung nicht vor, wird nur der Teil der Zulage gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt.
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published on 21/08/2014 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 21 K 13.2048
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 21. August 2014
21. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1314
Hauptpunkte: Wechselschichtzulage auch bei Erholung
published on 25/11/2015 00:00
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 14 BV 14.2128
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 25. November 2015
(VG München, Entscheidung vom 21. August 2014, Az.: M 21 K 13.2048)
14. Senat
Sachgeb
published on 25/11/2015 00:00
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
14 BV 14.2129
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 25. November 2015
(VG München, Entscheidung vom 21. August 2014, Az.: M 21 K 13.2050)
14. Senat
Sachgebietsschlüssel:
published on 30/01/2015 00:00
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Widerspruchbescheides vom 4. September 2013 verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Absatz 5 EZulV hinsichtlich der urlaubs- und krankheitsbedingten Unterbrechung der zulageberechtigenden
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