Tenor
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. Januar 2015 2 K 101/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Der Kläger war im Streitjahr (2007) mit Frau B verheiratet und wurde mit ihr vom Beklagten (dem Finanzamt --FA--) z