Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 6 Vor- und Nacherbschaft

(1) Der Vorerbe gilt als Erbe.

(2) Bei Eintritt der Nacherbfolge haben diejenigen, auf die das Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Auf Antrag ist der Versteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde zu legen. Geht in diesem Fall auch eigenes Vermögen des Vorerben auf den Nacherben über, sind beide Vermögensanfälle hinsichtlich der Steuerklasse getrennt zu behandeln. Für das eigene Vermögen des Vorerben kann ein Freibetrag jedoch nur gewährt werden, soweit der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht verbraucht ist. Die Steuer ist für jeden Erwerb jeweils nach dem Steuersatz zu erheben, der für den gesamten Erwerb gelten würde.

(3) Tritt die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ein, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter, die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Anfall. In diesem Fall ist dem Nacherben die vom Vorerben entrichtete Steuer abzüglich desjenigen Steuerbetrags anzurechnen, welcher der tatsächlichen Bereicherung des Vorerben entspricht.

(4) Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen stehen den Nacherbschaften gleich.

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Referenzen - Gesetze | § 75 ZVG

§ 75 ZVG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 75 ZVG wird zitiert von 2 anderen §§ im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 7 Schenkungen unter Lebenden


(1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten 1. jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird;2. was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüll

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 15 Steuerklassen


(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden: Steuerklasse I: 1. der Ehegatte und der Lebenspartner,2. die Kinder und Stiefkinder,3. die Abkömmlinge der in Nummer

Referenzen - Urteile | § 75 ZVG

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 75 ZVG.

Finanzgericht München Urteil, 21. Sept. 2016 - 4 K 1086/13

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 4 K 1086/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Aufteilung des erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrages für Betriebsvermögen bei Zusammenfall v

Finanzgericht München Urteil, 08. Juli 2015 - 4 K 2514/12

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor 1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 21. Dezember 2011, geändert durch den Bescheid vom 19. Januar 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juli 2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 26. Juni 2014 - 4 K 1413/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob bei der Ermittlung eines niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten die in d

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Apr. 2016 - II R 55/14

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Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. Juli 2014  1 K 1735/13, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 23. Juli 2013, der Erbschaftsteuerbe

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Okt. 2015 - VIII R 40/13

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 2013  16 K 3701/12 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 18. September 2012 aufgehoben

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2012 - II R 45/10

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist die schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts.

Bundesfinanzhof Urteil, 02. März 2011 - II R 5/09

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

Tatbestand 1 I. Die am 5. Januar 1959 geborene Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist aufgrund des notariell beurkundeten Ehe- und Erbvertrags vom 28. Juni 1998 d

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Nov. 2010 - II R 65/09

bei uns veröffentlicht am 03.11.2010

Tatbestand 1 I. Der im Jahr 1971 verstorbene Großvater (G) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) setzte seine Töchter, darunter die Mutter des Klägers, die im Jahr

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 06. Apr. 2006 - 3 K 74/04

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Klägerin als Vorerbin. 2 Die Klägerin ist befreite Vorerbin des am 28. April 2000 verstorbenen Herrn A. Als Nacherbin ist die