Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 22 Kleinbetragsgrenze
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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Inhaltsverzeichnis
Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.
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published on 11/09/2013 00:00
Tatbestand
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I. Der Kläger, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionskläger (Kläger) erhielt von der im Jahr 1920 geborenen und im Dezember 2009 verstorbenen Erblasserin
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