Prüfvereinbarung - EEMD-ZVAnl I | § 10 Entgeltpflicht

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Der Anbieter trägt die Kosten für die Durchführung des Prüfverfahrens. Das Entgelt bestimmt sich nach der Entgeltordnung (Anlage 5).

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published on 21/01/2019 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung wird die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mainz vom 12.04.2018 zugelassen. Gründe I. 1 Streitig ist ein Arzneimittelregress in Höh
published on 21/03/2018 00:00

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 7. März 2017 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an
published on 07/03/2017 00:00

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 4. Juni 2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 1
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