Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - EALG | Art 13 Inkrafttreten
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Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage Inhaltsverzeichnis
Artikel 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft. Artikel 10 Nr. 10 und Artikel 12 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
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published on 30/09/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 185/04 Verkündet am: 30. September 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsh
published on 09/05/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin, eine 1935 in B. mit dem Geschäftszweck des Wohnungs- und Siedlungsbaus sowie der Vermietung von Immobilien gegründete GmbH, begeh
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