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§ 29Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten

Zeitreise: 20.12.2011

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 25 gleichzeitig mit dem Vertrag vom 25. Mai 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichs-(Ausgleichs-)rechts in Kraft. Der Tag dieses Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

(2) § 25 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Ende des Gesetzes