D-Markbilanzgesetz - DMBilG | § 55 Einlagen
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Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung Inhaltsverzeichnis
Werden einem Betrieb innerhalb von drei Jahren nach dem 30. Juni 1990 Wirtschaftsgüter als Einlage zugeführt, die vor dem 1. Juli 1990 angeschafft oder hergestellt worden sind, so gilt der Betrag, den der Steuerpflichtige in einer Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1990 hätte ansetzen können, als Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
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published on 08/02/2012 00:00
Tatbestand
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I. Der Kläger und Antragsteller (Kläger) war persönlich haftender Gesellschafter der S KG (KG). Am 4. August 1994 reichte die KG ihre Erklärung zur gesonder
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