Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG | § 2 Ausgliederung aus dem Vermögen der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, Auflösung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

(1) Aus der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sind frühestens in drei Jahren, spätestens in fünf Jahren nach ihrer Eintragung im Handelsregister die gemäß § 25 gebildeten Bereiche auf dadurch neu gegründete Aktiengesellschaften auszugliedern.

(2) Nach der Ausgliederung gemäß Absatz 1 kann die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft nur auf Grund eines Gesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf,

1.
aufgelöst,
2.
mit einer der in Absatz 1 genannten Aktiengesellschaften verschmolzen oder
3.
auf die in Absatz 1 genannten Aktiengesellschaften aufgespalten werden.

(3) Für die Veräußerung von bis zu 49,9 vom Hundert der Anteile und Stimmrechte an den nach den Absätzen 1 und 2 gebildeten Aktiengesellschaften, deren Tätigkeit den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt, ist die Ermächtigung auf Grund eines Gesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, erforderlich. In dem Gesetz ist festzulegen, ob 49,9 oder ein geringerer Teil vom Hundert der Anteile auf einmal oder in Stufen veräußert werden soll.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 9 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesurlaubsgesetz - BUrlG | § 13 Unabdingbarkeit


(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die A

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse (Erschwerniszulagen) zu rege

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 125 Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn


(1) Die Unfallversicherung Bund und Bahn ist zuständig 1. für die Unternehmen des Bundes,2. für die Bundesagentur für Arbeit und für Personen, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe a versichert sind,3. für die Betriebskrankenkassen der Dienstbetr

Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen


(1) Abweichend von Abschnitt 3 gelten § 19 Absatz 1 und § 20 Absatz 5 in der bis zum 30. September 2013 geltenden Fassung fort 1. für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft zugewiesen si
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG | § 3 Gegenstand des Unternehmens


(1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist 1. das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und Personen;2. das Betreiben der Eisenbahninfrastruktur; dazu zählen insbesondere die Planung, der Bau, die Unterhaltung

Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG | § 23 Anwendung von Vorschriften auf ausgegliederte Gesellschaften


Die §§ 12, 13, 17, 19, 21 und 22 gelten entsprechend für die nach § 2 Abs. 1 ausgegliederten Gesellschaften. Für nach § 3 Abs. 3 ausgegliederte Gesellschaften gilt Satz 1 mit der Maßgabe, daß der neue Rechtsträger Geschäftstätigkeiten im Sinne des §

Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG | § 18 Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse


(1) Die Amtsverhältnisse der Personen, die nach den §§ 8, 9a und 19a des Bundesbahngesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 431-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 6 Abs. 129 des Eisenbahnneuordn

Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG | § 16 Überleitung von Dienstleistungsüberlassungsverträgen


(1) § 12 Abs. 2 gilt nicht für Beamte, die im Zeitpunkt der Eintragung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister auf Grund eines zwischen einer bisherigen Bundeseisenbahn und einem anderen Unternehmen bestehenden Dienstleistungsüber
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG | § 25 Interne Gliederung


Innerhalb der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sind mindestens die Bereiche "Personennahverkehr", "Personenfernverkehr", "Güterverkehr" und "Fahrweg" organisatorisch und rechnerisch voneinander zu trennen. Die Vermögenswerte sind den jeweiligen Berei

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Feb. 2015 - AN 11 K 13.00980

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der DB Fernverkehr AG vom 26. April 2012 verpflichtet, dem Kläger eine Jahresabschlussleistung (JAL) für die Monate Juni bis Dezember 2011 in Höhe von 4.027,80 EUR zu zahlen. 2.

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Aug. 2014 - M 21 K 13.2048

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 21 K 13.2048 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. August 2014 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: Wechselschichtzulage auch bei Erholung

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Mai 2018 - M 21 K 17.387

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 14 BV 14.2128

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 14 BV 14.2128 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 (VG München, Entscheidung vom 21. August 2014, Az.: M 21 K 13.2048) 14. Senat Sachgeb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 14 BV 14.2129

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 14 BV 14.2129 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 (VG München, Entscheidung vom 21. August 2014, Az.: M 21 K 13.2050) 14. Senat Sachgebietsschlüssel:

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 25. Apr. 2018 - 1 K 2544/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von ihr gewährten anderweitigen Bezügen. 2 Sie stand bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 31.0

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 A 1291/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Absatz 5 EZulV a. F. hinsichtlich urlaubs- und krankheitsbedingter Unterbrechungen der zulageberechtigenden Tätigkeit in der Zeit v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 A 1292/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Absatz 5 EZulV a. F. hinsichtlich urlaubs- und krankheitsbedingter Unterbrechungen der zulageberechtigenden Tätigkeit in der Zeit v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 A 590/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrun

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 23. Juli 2015 - 13 K 2716/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Widerspruchsbescheides vom 25. Oktober 2013 verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Abs. 5 EZulV in der bis zum 30. September 2013 geltenden Fassung hinsichtlich der urlaubs- und krankhei

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Jan. 2015 - 13 K 570/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Widerspruchbescheides vom 4. September 2013 verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Absatz 5 EZulV hinsichtlich der urlaubs- und krankheitsbedingten Unterbrechung der zulageberechtigenden

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Sept. 2012 - 3 AZR 307/10

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Die Revision des beklagten Bundeseisenbahnvermögens gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2010 - 3 Sa 619/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Sept. 2012 - 3 AZR 308/10

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Die Revision des beklagten Bundeseisenbahnvermögens gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2010 - 3 Sa 618/09 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2011 - 4 S 2003/10

bei uns veröffentlicht am 31.03.2011

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Juli 2010 - 4 K 4658/09 - hinsichtlich des Klägers zu 1 geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger zu 1 EUR 112,47 nebst Zinsen in Höhe von 5 Pr

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Juli 2010 - 4 K 4658/09

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 16.07.2009 und deren Widerspruchsbescheid vom 13.11.2009 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger zu 1 EUR 224,95 und dem Kläger zu 2 EUR 388,55 jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten üb

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 16. Dez. 2004 - 8 K 971/04

bei uns veröffentlicht am 16.12.2004

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 9.386,25 EUR zu bezahlen. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. 2. Die Beklagten tragen ihre eigenen Kosten jeweils selbst sowie die Gerichtskosten und die Kost

Referenzen

Innerhalb der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sind mindestens die Bereiche "Personennahverkehr", "Personenfernverkehr", "Güterverkehr" und "Fahrweg" organisatorisch und rechnerisch voneinander zu trennen. Die Vermögenswerte sind den jeweiligen Bereichen...