Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 27e

Für Empfänger einer Pflegezulage nach § 35 und für Beschädigte, deren Grad der Schädigungsfolgen allein wegen Tuberkulose oder Gesichtsentstellung wenigstens 50 beträgt, sowie für Hirnbeschädigte haben die Hauptfürsorgestellen die Leistungen der Kriegsopferfürsorge unter Beachtung einer wirksamen Sonderfürsorge zu erbringen.

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wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - KFürsV | § 29 Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte


(1) Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge an Beschädigte, die zu dem Personenkreis des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes gehören (Sonderfürsorgeberechtigte), sind der Schwere und Eigenart der Schädigung anzupassen und mit Rücksicht auf die jeweils
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 35


(1) Solange Beschädigte infolge der Schädigung hilflos sind, wird eine Pflegezulage von 376 Euro (Stufe I) monatlich gezahlt. Hilflos im Sinne des Satzes 1 sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtun

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 19. Aug. 2016 - 21 K 4274/16

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung seines Bescheides vom 16. März 2016 dem Kläger auf seinen Antrag vom 19. Januar 2016 eine einmalige Beihilfe für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters in Höhe von zusätzlichen 145,80 Euro, d.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Aug. 2016 - 21 K 3827/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung seines Bescheides vom 5. Mai 2015 dem Kläger auf seinen Antrag vom 29. April 2015 eine einmalige Beihilfe für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters in Höhe von zusätzlichen 270,05 Euro, d. h.

Sozialgericht Aachen Urteil, 12. Jan. 2016 - S 12 SB 259/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2013 verurteilt, bei dem Kläger in der Zeit ab dem 01.10.2015 einen GdB von 60 sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraus

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(1) Solange Beschädigte infolge der Schädigung hilflos sind, wird eine Pflegezulage von 376 Euro (Stufe I) monatlich gezahlt. Hilflos im Sinne des Satzes 1 sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur...