Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 27 Anspruch

(1) Der Aufnahmebescheid wird auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des Gesetzes die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen (Bezugspersonen). Abweichend hiervon kann Personen, die sich ohne Aufnahmebescheid im Geltungsbereich des Gesetzes aufhalten, ein Aufnahmebescheid erteilt oder es kann die Eintragung nach Absatz 2 Satz 1 nachgeholt werden, wenn die Versagung eine besondere Härte bedeuten würde und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Der Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet gilt als fortbestehend, wenn ein Antrag nach Satz 2 abgelehnt wurde und der Antragsteller für den Folgeantrag nach Satz 1 erneut Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten begründet hat.

(2) Der im Aussiedlungsgebiet lebende Ehegatte, sofern die Ehe seit mindestens drei Jahren besteht, oder der im Aussiedlungsgebiet lebende Abkömmling werden zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson einbezogen, wenn in ihrer Person kein Ausschlussgrund im Sinne des § 5 vorliegt und die Bezugsperson die Einbeziehung ausdrücklich beantragt; Ehegatten und volljährige Abkömmlinge müssen auch Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Die Einbeziehung wird nachgeholt, wenn ein Abkömmling einer Bezugsperson nicht mehr im Aussiedlungsgebiet, sondern während des Aussiedlungsvorganges und vor Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 geboren wird. Abweichend von Satz 1 kann der im Aussiedlungsgebiet verbliebene Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers, der seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes hat, nachträglich nach Satz 1 in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Die Einbeziehung von minderjährigen Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid ist nur gemeinsam mit der Einbeziehung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils zulässig. Ein Ehegatte oder volljähriger Abkömmling wird abweichend von Satz 1 einbezogen, wenn er wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen kann. Die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid wird insbesondere dann unwirksam, wenn die Ehe aufgelöst wird, bevor beide Ehegatten die Aussiedlungsgebiete verlassen haben, oder die Bezugsperson verstirbt, bevor die einbezogenen Personen Aufnahme im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 2 gefunden haben.

(3) Der Antrag auf Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verfahrens auf Erteilung eines Aufnahmebescheides oder auf Einbeziehung ist nicht an eine Frist gebunden. § 8 Absatz 2 und § 9 Absatz 4 Satz 2 gelten für Familienangehörige der nach Absatz 2 Satz 3 nachträglich einbezogenen Personen entsprechend.

(4) Für jedes Kalenderjahr dürfen so viele Aufnahmebescheide erteilt werden, dass die Zahl der aufzunehmenden Spätaussiedler, Ehegatten und Abkömmlinge die Zahl der vom Bundesverwaltungsamt im Jahre 1998 verteilten Personen im Sinne der §§ 4, 7 nicht überschreitet. Das Bundesverwaltungsamt kann hiervon um bis zu 10 vom Hundert nach oben oder unten abweichen.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 4 Spätaussiedler


(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes sein

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 6 Volkszugehörigkeit


(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird. (2) Wer nach dem
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft m
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 15 Bescheinigungen


(1) Das Bundesverwaltungsamt stellt Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus. Eine Wiederholung des Gesprächs im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 3 findet hierbei nicht statt. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr v

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 4 Spätaussiedler


(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes sein

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 7 Grundsatz


(1) Spätaussiedlern ist die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile sind zu mildern. (2) Die §§ 8, 10 und 11 sind auf den Ehegatten

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 8 Verteilung


(1) Die Länder nehmen die Spätaussiedler und ihre Ehegatten und Abkömmlinge, soweit sie die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 erfüllen, auf. Das Bundesverwaltungsamt legt das aufnehmende Land fest (Verteilungsverfahren). Bis zu dieser Festlegung werden

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 9 Hilfen


(1) Spätaussiedler gemäß § 4 Abs. 1 oder 2 sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge, welche die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 1 erfüllen, haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs, der einen Basis- und einen Aufbausprachku

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 5 Ausschluss


Die Rechtsstellung nach § 4 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 Satz 2 erwirbt nicht, wer 1. a) in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat,b) in den Aussiedlungsgebieten durch sein V

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 127/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 127/10 vom 17. Juni 2010 in der Freiheitsentziehungssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmid

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 9/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 9/10 vom 17. Juni 2010 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 420, 68 Abs. 3, AufenthG § 62 Abs. 2 a) Die persönliche Anhörung des Betroffenen nach § 420 Ab

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2014 - 5 ZB 14.1580

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2014 - 11 ZB 14.1081

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. März 2015 - 11 ZB 14.1626

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro fe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Juli 2014 - 4 K 13.01140

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger gelangte zusammen mit seiner Ehefrau ... im Dezember 1990 in die Bundesrepublik Deutschland. Das B

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Jan. 2019 - 11 A 2525/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Die Rechtssache weist weder die v

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 7 K 5732/16

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreck

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 7 K 5671/16

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbare

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Dez. 2018 - 10 K 14284/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages ab

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Dez. 2018 - 11 A 3351/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Zulassungsantrag hat keinen Erf

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Dez. 2018 - 7 K 6317/16

bei uns veröffentlicht am 10.12.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreck

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 03. Dez. 2018 - 7 K 2962/18

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbe

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 03. Dez. 2018 - 11 A 1051/17

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesverwaltungsamts vom 5. August 2014 und des Widerspruchsbescheids vom 8. Januar 2015 verpflichtet, der Klägerin eine Spätaussiedlerbescheinigung ge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Nov. 2018 - 1 C 23/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tatbestand 1 Die 1978 in Kasachstan geborene Klägerin begehrt die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Nov. 2018 - 1 C 5/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob einer Aufnahmebewerberin, die sich auf der Grundlage eines von ihrem ausländischen Ehemann abgeleiteten Aufenthaltsrech

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Nov. 2018 - 1 C 25/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tatbestand 1 Der 1983 in Litauen geborene Kläger, der in der Russischen Föderation wohnhaft ist, begehrt die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Bun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Nov. 2018 - 1 C 24/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tatbestand 1 Der 1978 in Kasachstan geborene Kläger begehrt die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 03. Nov. 2018 - 7 K 8850/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Okt. 2018 - 7 K 565/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor  Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckba

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2018 - 1 C 26/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige und seit 1997 in Deutschland wohnhaft. Sie begehrt die Erteilung eines vertriebenenrechtlichen Aufna

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Feb. 2018 - 1 C 36/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tatbestand 1 Die in der ehemaligen Sowjetunion geborene Klägerin begehrt einen Aufnahmebescheid unter Einbeziehung ihres russischen Ehemannes.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Feb. 2018 - 1 B 132/17

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Gründe 1 Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Dez. 2016 - 1 B 112/16, 1 B 112/16 (1 C 36/16)

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Gründe 1 Die bei sachdienlicher Auslegung auf die Einbeziehung des Ehemannes beschränkte Beschwerde ist zulässig und begründet.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Nov. 2016 - 7 K 5571/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrag

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Nov. 2016 - 7 K 1768/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Okt. 2016 - 7 K 181/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreck-baren Betrages

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Okt. 2016 - 7 K 5103/16

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstr

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 27. Okt. 2016 - 10 K 6097/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1 2Gründe: 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die - vor Erteilung des inzwischen vorliegenden Einbeziehungsbescheides - beabsichtigt

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 06. Okt. 2016 - 11 A 1297/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesverwaltungsamts vom 30. Januar 2012 und des Widerspruchsbescheids vom 5. Dezember 2012 verpflichtet, dem Kläger einen Aufnahmebescheid zu erteilen

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 06. Okt. 2016 - 11 A 1155/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, we

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Okt. 2016 - 10 K 2629/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwende

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Sept. 2016 - 1 C 17/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die nachträgliche Einbeziehung eines von seinem Sohn adoptierten Kindes in seinen Aufnahmebescheid.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Sept. 2016 - 1 C 19/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Einbeziehung ihres Sohnes in den ihr 1994 erteilten Aufnahmebescheid.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Sept. 2016 - 1 C 21/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die nachträgliche Einbeziehung ihrer Enkelin in den ihr im Februar 1993 erteilten Aufnahmebescheid.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Sept. 2016 - 11 E 673/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde ist unbegründet. 3Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Bewilligung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Sept. 2016 - 7 K 4895/14

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Sept. 2016 - 7 K 3691/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Der Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 06.08.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Aufnahmebescheid zu erteilen und eine Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG auszustellen. Die Beklagte trägt d

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Sept. 2016 - 7 K 755/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Sept. 2016 - 11 A 362/14

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 07. Sept. 2016 - 10 K 7107/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwende

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 30. Aug. 2016 - 7 K 6863/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Voll

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Aug. 2016 - 7 K 619/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrag

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Juli 2016 - 7 K 3427/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrag

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Juli 2016 - 7 K 1570/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages a

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Juli 2016 - 7 K 3011/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor   Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht d

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Juli 2016 - 7 K 7419/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Juli 2016 - 7 K 6766/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages ab

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Juli 2016 - 7 K 7039/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 18.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.11.2015 verpflichtet, der Klägerin einen Aufnahmebescheid nach dem BVFG zu erteilen. Die Beklagte trägt

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 23. Juni 2016 - 11 A 2206/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesverwaltungsamts vom 12. März 2013 und des Widerspruchsbescheids vom 29. Oktober 2013 verpflichtet, der Klägerin einen Aufnahmebescheid zu erteilen

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(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher...