Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGGO 2015 | § 48

(1) Zur Vorbereitung der Entscheidung des Plenums benennen die Vorsitzenden der Senate jeweils ein berichterstattendes Mitglied. Diese legen spätestens zehn Tage vor der Plenarsitzung ein Votum vor.

(2) Der Beschluss des Plenums ist zu begründen. Er ist ebenso wie Entscheidungen der Senate zu behandeln.

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Bundesverfassungsgericht Beschluss, 03. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

Tenor 1. Die Gesetzgebungszuständigkeit für die §§ 13 bis 15 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11