Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 6 Beförderungsauslagen

(1) Die notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung werden erstattet. Liegt die neue Wohnung im Ausland, so werden in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1 die Beförderungsauslagen bis zum inländischen Grenzort erstattet.

(2) Auslagen für das Befördern von Umzugsgut, das sich außerhalb der bisherigen Wohnung befindet, werden höchstens insoweit erstattet, als sie beim Befördern mit dem übrigen Umzugsgut erstattungsfähig wären.

(3) Umzugsgut sind die Wohnungseinrichtung und in angemessenem Umfang andere bewegliche Gegenstände und Haustiere, die sich am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes im Eigentum, Besitz oder Gebrauch des Berechtigten oder anderer Personen befinden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Andere Personen im Sinne des Satzes 1 sind der Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder. Es gehören ferner dazu die nicht ledigen in Satz 2 genannten Kinder und Verwandte bis zum vierten Grade, Verschwägerte bis zum zweiten Grade und Pflegeeltern, wenn der Berechtigte diesen Personen aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt gewährt, sowie Hausangestellte und solche Personen, deren Hilfe der Berechtigte aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend bedarf.

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zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 2 Trennungsgeld nach Zusage der Umzugskostenvergütung


(1) Ist Umzugskostenvergütung zugesagt, steht Trennungsgeld zu, 1. wenn der Berechtigte seit dem Tag des Wirksamwerdens der Zusage oder, falls für ihn günstiger, der Maßnahme nach § 1 Abs. 2 uneingeschränkt umzugswillig ist und2. solange er wegen Woh

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 62 Umzugskostenvergütung


(1) Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen Dienstverhältnis wegen Ablaufs der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen worden ist, nach § 55 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 Absatz 3a Satz 1 des Soldatengesetzes oder wegen Dienstunfähigkeit geen

Auslandsumzugskostenverordnung - AUV 2012 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Berücksichtigungsfähige Personen sind:1.die Ehegattin oder der Ehegatte der berechtigten Person,2.die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner der berechtigten Person,3.Kinder der berechtigten Person oder der berücksichtigungsfähigen Person nach Nu

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 81e Versorgung bei rechtswidrigen tätlichen Angriffen im Ausland


(1) Erleidet ein dienstlich im Ausland verwendeter Soldat, ein Familienangehöriger oder eine andere zur häuslichen Gemeinschaft gehörende Person in dem Land, in dem der Soldat verwendet wird, oder auf einem Weg nach oder von diesem Land infolge eines
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 4 Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Fällen


(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß 1. der Einstellung,2. der Abordnung oder Kommandierung,3. der vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 12 Trennungsgeld


(1) Trennungsgeld wird gewährt 1. in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 sowie Abs. 2, ausgenommen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben c und d,2. wenn eine Festlegung nach § 3 Absatz 3 Satz 1 erfolgt ist und der Ber

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 10 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen


(1) Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes eine Wohnung hatten und nach dem Umzug wieder eine Wohnung eingerichtet haben, erhalten eine Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen. Sie beträgt 1. für Berechtigte15 Prozent,2. für je

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 7 Reisekosten


(1) Die Auslagen für die Reise des Berechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3) von der bisherigen zur neuen Wohnung werden wie bei Dienstreisen des Berechtigten erstattet, in den Fällen des § 4 Abs.
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 3 Zusage der Umzugskostenvergütung


(1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge 1. aus Anlaß der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort, es sei denn, daß a) mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu re

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 4 Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Fällen


(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß 1. der Einstellung,2. der Abordnung oder Kommandierung,3. der vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2018 - 14 B 16.2257

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2016 - 14 B 16.46

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Januar 2015 wird abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentsche

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Jan. 2015 - Au 2 K 14.1478

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor I. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 21. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids derselben Behörde vom 5. September 2014 wird insoweit aufgehoben, als er dem Kläger keine Mietentschädigung gewährt. Der Bekla

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Feb. 2015 - M 17 K 15.80

bei uns veröffentlicht am 16.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Dez. 2015 - M 17 K 15.866

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Juli 2016 - M 17 K 16.1200

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2014 - 14 ZB 13.101

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 6.090,09 Euro festgesetzt. G

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2015 - 5 C 14/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Umzugskostenvergütung in Form der Beförderungsauslagen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Okt. 2014 - 1 A 1362/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.570,40 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der zulässige Antrag, über den im Einverständnis der Beteiligten der

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Sept. 2014 - 2 LB 8/14

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer, Einzelrichterin - vom 31. Oktober 2013 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens;

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 20. Feb. 2014 - 12 A 123/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecke

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Feb. 2014 - 23 K 2618/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger ist Berufssoldat im Range eines Fregattenkapitäns. Er hat seinen ersten Wohnsitz in Nacka/Schweden; dort ist er Eigentümer einer Wohnung.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2013 - 4 K 2859/09

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor 1. Die Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04. Juni 2009 wird geändert und die Einkommensteuer auf den Betrag herabgesetzt, der sich ergibt, wenna) bei der Ermittlung der Einkünfte des Klägers

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Juni 2010 - 5 B 66/09

bei uns veröffentlicht am 28.06.2010

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen führt auf keinen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO.

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(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß 1. der Einstellung,2. der Abordnung oder Kommandierung,3. der vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der...