Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Erstattung von Auslagen aus Anlaß der in den §§ 3 und 4 bezeichneten Umzüge und der in § 12 genannten Maßnahmen. Berechtigte sind:

1.
Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,
2.
Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter,
3.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
4.
Beamte und Richter (Nummern 1 und 2) und Berufssoldaten im Ruhestand,
5.
frühere Beamte und Richter (Nummern 1 und 2) und Berufssoldaten, die wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze entlassen worden sind,
6.
Hinterbliebene der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Personen.

(2) Hinterbliebene sind der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte bis zum vierten Grade, Verschwägerte bis zum zweiten Grade, Pflegekinder und Pflegeeltern, wenn diese Personen zur Zeit des Todes zur häuslichen Gemeinschaft des Verstorbenen gehört haben.

(3) Eine häusliche Gemeinschaft im Sinne dieses Gesetzes setzt ein Zusammenleben in gemeinsamer Wohnung oder in enger Betreuungsgemeinschaft in demselben Hause voraus.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 62 Umzugskostenvergütung


(1) Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen Dienstverhältnis wegen Ablaufs der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen worden ist, nach § 55 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 Absatz 3a Satz 1 des Soldatengesetzes oder wegen Dienstunfähigkeit geen
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 4 Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Fällen


(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß 1. der Einstellung,2. der Abordnung oder Kommandierung,3. der vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 3 Zusage der Umzugskostenvergütung


(1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge 1. aus Anlaß der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort, es sei denn, daß a) mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu re

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 4 Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Fällen


(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß 1. der Einstellung,2. der Abordnung oder Kommandierung,3. der vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 12 Trennungsgeld


(1) Trennungsgeld wird gewährt 1. in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 sowie Abs. 2, ausgenommen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben c und d,2. wenn eine Festlegung nach § 3 Absatz 3 Satz 1 erfolgt ist und der Ber

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Feb. 2015 - M 17 K 15.80

bei uns veröffentlicht am 16.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Dez. 2015 - M 17 K 15.866

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Juli 2016 - M 17 K 16.1200

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2014 - 14 ZB 13.101

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 6.090,09 Euro festgesetzt. G

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Dez. 2018 - 1 A 1712/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.256,31 Euro festgesetzt. 1Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VwGO gestützte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 A 31/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Trennungsreisegeld, Trennungstagegeld und Reisebeihilfe für Heimfahrten über den von der Beklagten jeweils bewilligten

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 15. Jan. 2016 - 10 K 132/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Nov. 2014 - 23 K 5844/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Der Kläger steht als Berufssoldat im Rang eines Hauptmanns im Dienst der Beklagten. 3Mit Personalverfügung vom 14. Mai 2012 kommandierte die Beklagte den Kläg

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Juli 2014 - 1 A 2441/12

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.190,72 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die gelt

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10

bei uns veröffentlicht am 27.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2010 - 11 Sa 218/10 - wird zurückgewiesen.

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(1) Trennungsgeld wird gewährt 1. in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 sowie Abs. 2, ausgenommen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben c und d,2. wenn eine Festlegung nach § 3 Absatz 3 Satz 1 erfolgt ist und der Berechtigte die...