Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG | § 127
Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts Inhaltsverzeichnis
Für die Revision gegen das Urteil eines Oberverwaltungsgerichts über eine Klage aus dem Beamtenverhältnis gilt folgendes:
- 1.
Die Revision ist außer in den Fällen des § 132 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung zuzulassen, wenn das Urteil von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht, solange eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Rechtsfrage nicht ergangen ist. - 2.
Die Revision kann außer auf die Verletzung von Bundesrecht darauf gestützt werden, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung von Landesrecht beruht.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 191
(1) (Änderungsvorschrift)
(2) § 127 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und § 54 des Beamtenstatusgesetzes bleiben unberührt.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 132
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulas
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil, 16. Okt. 2013 - OVG 4 B 55.09
bei uns veröffentlicht am 02.04.2023
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
IM NAMEN DES VOLKES
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn A
Klägers und Berufungsklägers,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Streifler,
Oranienburger Straße
Urteil, OVG 4 B 55.09 2013-10-16
bei uns veröffentlicht am 19.07.2020
Zusammenfassung
Im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG 4 B 55.09) beantragte der Kläger Vergütung für zahlreiche geleistete Überstunden, hilfsweise Freizeitausgleich. Im Übrigen war er der Meinung, dass
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 3 B 14.2652
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 3 B 14.2652
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 17. März 2016
(VG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2012, Az.: M 5 K 11.3866)
3. Senat
Sachgebietssc
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2018 - 3 BV 16.382
bei uns veröffentlicht am 23.10.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2017 - 14 B 15.2489
bei uns veröffentlicht am 30.11.2017
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2018 - 3 BV 15.2710
bei uns veröffentlicht am 27.09.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Mai 2015 - 3 B 12.2148
bei uns veröffentlicht am 05.05.2015
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. September 2010, der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 19. Juli 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landesamts für Finanzen vom 29. Januar 2007 und der Bes
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Juni 2016 - 14 BV 15.527
bei uns veröffentlicht am 06.06.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Aug. 2016 - 14 B 16.866
bei uns veröffentlicht am 22.08.2016
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 01. Apr. 2015 - 3 BV 13.49
bei uns veröffentlicht am 01.04.2015
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2014 - 3 BV 12.1195
bei uns veröffentlicht am 11.11.2014
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2018 - 3 BV 15.2492
bei uns veröffentlicht am 14.09.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sich
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2019 - 3 BV 16.2630
bei uns veröffentlicht am 19.02.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 16. November 2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 13. Mai 2014 und des Widerspruchsbescheids vom 30. Mai
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2019 - 14 BV 17.1251
bei uns veröffentlicht am 22.02.2019
Tenor
I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 11. April 2017 wird aufgehoben.
II. Der Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung des Bescheids des Landesamts für Finanzen vom 18. November 2015 in Gestalt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Mai 2016 - 3 B 13.1069
bei uns veröffentlicht am 03.05.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 6. November 2012 wird in Ziffer II. wie folgt geändert:
1. Nr. 2 des Widerspruchsbescheids des Polizeipräsidiums U. vom 25. Juli 2012 wird aufgehoben.
Der Beklagte trä
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2014 - 14 B 11.1236
bei uns veröffentlicht am 27.11.2014
Tenor
I.
Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 1. Juli 2010 wird der Bescheid der Beklagten vom 4. November 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. August 2009 aufgehoben.
II.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2016 - 3 N 14.1545
bei uns veröffentlicht am 29.07.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheits
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 3 BV 12.932
bei uns veröffentlicht am 22.10.2014
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. März 2012 wird aufgehoben. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 4. Juli 2011 und des Widerspruchsbescheids 20. Oktober 2011 verpflichtet, die Klägerin in der Gr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juni 2015 - 14 BV 14.2067
bei uns veröffentlicht am 22.06.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 14 BV 14.2067
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 22. Juni 2015
(VG München, Entscheidung vom 24. Juli 2014, Az.: M 17 K 13.3175)
14. Senat
Sachgebietssc
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2016 - 3 BV 14.2101
bei uns veröffentlicht am 15.04.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig voll
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2016 - 14 BV 15.212
bei uns veröffentlicht am 19.04.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 9. Dezember 2014 wird abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids des Landesamts für Finanzen vom 20. Juni 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 17. Nov. 2017 - 3 BV 16.1539
bei uns veröffentlicht am 17.11.2017
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Aug. 2017 - 3 BV 16.132
bei uns veröffentlicht am 18.08.2017
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. November 2015 wird aufgehoben. Der Bescheid der Technischen Universität München über die Feststellung der Rückzahlung von Berufungs-Leistungsbezügen vom 14. Januar 2014 und
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 3 B 15.327
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 3 B 15.327
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 17. März 2016
(VG München, Entscheidung vom 16. Mai 2013, Az.: M 12 K 12.1155)
3. Senat
Sachgebietsschlüss
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2017 - 3 B 16.1866
bei uns veröffentlicht am 06.11.2017
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. März 2014 wird abgeändert. Der Beklagte wird zur Abgeltung des klägerischen Urlaubsanspruchs 2010 verurteilt, dem Kläger 693,80 Euro nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basis
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - 3 BV 13.157
bei uns veröffentlicht am 26.03.2015
Tenor
I.
Der Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2015 - 3 B 14.332
bei uns veröffentlicht am 08.04.2015
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vol
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Aug. 2018 - 14 B 18.478
bei uns veröffentlicht am 27.08.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2019 - 14 ZB 18.1542
bei uns veröffentlicht am 01.07.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 11.601
bei uns veröffentlicht am 23.07.2014
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
I.
Der 19... geborene Beklagte h
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Mai 2019 - 3 BV 17.69
bei uns veröffentlicht am 27.05.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird abgeändert. Die dienstliche Beurteilung vom 10. November 2015 und der Einwendungsbescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. Februar 2016 werden aufgehoben. Der Bek
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Mai 2019 - 14 B 17.1926
bei uns veröffentlicht am 06.05.2019
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Mai 2019 - 3 BV 17.252, 3 BV 17.347, 3 BV 17.462
bei uns veröffentlicht am 06.05.2019
Tenor
I. Die Berufungsverfahren 3 BV 17.252, 3 BV 17.347 und 3 BV 17.462 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Berufungen werden zurückgewiesen.
III. Die Kläger tragen die Kosten jeweils ihres Berufungsverfa
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Aug. 2014 - 14 BV 12.1139
bei uns veröffentlicht am 26.08.2014
Tenor
I.
Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 28. März 2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 2. November 2010 in Form des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2011 insoweit aufgehoben, als die Za
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Jan. 2016 - W 1 K 15.72
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
I. Die Bescheide des Landesamtes für Finanzen vom 9. Januar 2013 und 18. Februar 2013 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Beihilfe für den Klinikaufenthalt der Klägerin vom 13. November bis 20. Dezember 2012 i
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2016 - 14 B 16.46
bei uns veröffentlicht am 08.12.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Januar 2015 wird abgeändert und die Klage abgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III.
Die Kostenentsche
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Juni 2018 - 3 B 14.802
bei uns veröffentlicht am 13.06.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 24. Juli 2018 - 3 BV 15.1805
bei uns veröffentlicht am 24.07.2018
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. Juni 2015 wird in Nummer II. abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine weitere Entschädigung für die im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. August 2007 über d
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 16. Mai 2018 - 3 B 14.545
bei uns veröffentlicht am 16.05.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2016 - 3 B 15.534
bei uns veröffentlicht am 15.02.2016
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München
3 B 15.534
Beschluss
vom 15. Februar 2016
(VG Würzburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2013, Az.: W 1 K 12.1020)
3. Senat
Sachgebietsschlüssel: 1330
Hauptpun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2016 - 14 BV 15.1563
bei uns veröffentlicht am 04.02.2016
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 14 BV 15.1563
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 4. Februar 2016
(VG Augsburg, Entscheidung vom 30. April 2015, Az.: Au 2 K 14.1794)
14. Senat
Sachgebie
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Juli 2018 - 14 B 17.1296
bei uns veröffentlicht am 09.07.2018
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. November 2015 – W 1 K 14.455 – wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2015 - 3 B 12.943
bei uns veröffentlicht am 26.01.2015
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 13. April 2010 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
III.
Die Kostenentsch
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 13.633
bei uns veröffentlicht am 23.07.2014
Tenor
I.
Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 22. Januar 2013 wird die Disziplinarklage abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III.
Die Revi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Juni 2014 - 7 BV 14.191
bei uns veröffentlicht am 26.06.2014
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2018 - 14 B 15.2764
bei uns veröffentlicht am 26.04.2018
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 6. November 2014 wird aufgehoben.
II. Soweit die Klage in erster Instanz zurückgenommen (Beihilfebescheid vom 22.8.2012, Beleg Nr. 9) und übereinstimmend für erledigt erklär
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2016 - 3 B 14.1487
bei uns veröffentlicht am 13.01.2016
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 3 B 14.1487
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 13. Januar 2016
(VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Januar 2014, Az.: AN 1 K 13.1631)
3. Senat
Sachgebietss
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2015 - 3 B 13.920, 3 B 13.921, 3 B 13.922
bei uns veröffentlicht am 14.12.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 3 B 13.920
3 B 13.921
3 B 13.922
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 14. Dezember 2015
(VG München, Entscheidungen vom 19. Oktober 2011, Az.: M 5 K 10.21
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2015 - 16b D 14.642
bei uns veröffentlicht am 09.12.2015
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
I.
Der 19... geborene Beamte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2018 - 3 B 16.1996
bei uns veröffentlicht am 28.02.2018
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. Juli 2014 wird abgeändert. Der Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Januar 20
Referenzen
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das...