Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 76 Vorläufige Maßnahmen

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Bundespersonalvertretungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle kann bei Maßnahmen, die der Natur der Sache nach keinen Aufschub dulden, bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige Regelungen treffen. Sie oder er hat dem Personalrat die vorläufige Regelung mitzuteilen und zu begründen und unverzüglich das Verfahren der Mitbestimmung einzuleiten oder fortzusetzen.

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published on 02/03/2017 00:00

Tenor Der Widerspruch der beteiligten Dienststellenleiterin wird zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung des Vorsitzenden der Fachkammer vom 14. Februar 2017 bleibt aufrechterhalten. Gründe Der statthafte
published on 07/10/2014 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Bewilligung von Teilzeitbeschäftig
published on 23/10/2014 00:00

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Der Antragsteller, der ehemalige Gesamtpersonalrat der Besonderen Dienststelle Familienkasse
published on 09/01/2014 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstel
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