Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 31 Erlöschen der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch

1.
Ablauf der Amtszeit,
2.
Niederlegung des Amtes,
3.
Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses,
4.
Ausscheiden aus der Dienststelle,
5.
Verlust der Wählbarkeit,
6.
Eintritt in eine mehr als zwölfmonatige Beurlaubung,
7.
Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell,
8.
Ausschluss aus dem Personalrat oder Auflösung des Personalrats auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung oder
9.
gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 26 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor.

(2) Die Mitgliedschaft im Personalrat wird durch einen Wechsel der Gruppenzugehörigkeit eines Mitglieds nicht berührt; dieses vertritt weiterhin die Gruppe, von der es gewählt wurde.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 33 Eintritt von Ersatzmitgliedern


(1) Scheidet ein Mitglied aus dem Personalrat aus, so tritt ein Ersatzmitglied ein. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied des Personalrats zeitweilig verhindert ist. (2) Die Ersatzmitglieder werden der Reihe nach aus den nicht gewählten Beschäftigt

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 55 Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung


(1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Personalrats, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, bedarf der Zustimmung des Personalrats. Verweigert der Personalrat seine Zustimmung oder äußert er sich nicht innerhalb von drei Arbeitstagen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 26 Anfechtung der Wahl


Mindestens drei Wahlberechtigte, jede in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft oder die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle können binnen einer Frist von zwölf Arbeitstagen, vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 18 P 14 2564

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beteiligte zu 3 als nachgerücktes Ersatzmitglied der

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 21. Okt. 2014 - AN 7 P 14.01465, AN 7 PE 14.01457

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit, hilfsweise der Unwirksamkeit der Wahl des Beteiligten zu 3) zum Sprecher der Gruppe der Beamten im Personalrat und der höchst hilfsweise gestellte Antrag auf Unwirksamerklärung dieser Wa

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 21. Okt. 2014 - AN 7 P 14.01465

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit, hilfsweise der Unwirksamkeit der Wahl des Beteiligten zu 3) zum Sprecher der Gruppe der Beamten im Personalrat und der höchst hilfsweise gestellte Antrag auf Unwirksamerklärung dieser Wa

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 08. Aug. 2014 - 13 Sa 1626/13

bei uns veröffentlicht am 08.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.10.2013 – 4 Ca 664/12 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 21.02.2012 rechtsunwirks

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 28. März 2014 - 33 K 5730/13.PVB

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor Die am 18.07.2013 erfolgte Wahl von Herrn T.              N.      zum Vorstandsmitglied des Beteiligten zu 1) wird für unwirksam erklärt. 1                                                                      G r ü n d e: 2

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 29. Okt. 2013 - 33 L 1415/13.PVB

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Dem Beteiligten zu 1) wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, die am 18.07.2013 erfolgte Wahl eines weiteren Vorstandsmitglieds nach § 33 BPersVG erneut durchzuführen. 1G r ü n d e: 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3dem

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Nov. 2010 - 6 PB 16/10

bei uns veröffentlicht am 30.11.2010

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 88 Abs. 2 MBGSH i.V.m. § 92a Satz 1 Arb

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Mindestens drei Wahlberechtigte, jede in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft oder die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle können binnen einer Frist von zwölf Arbeitstagen, vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim...