Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr - BOKraft 1975 | § 7 Grundregel

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Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr Inhaltsverzeichnis

Das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal hat die besondere Sorgfalt anzuwenden, die sich daraus ergibt, daß ihm Personen zur Beförderung anvertraut sind.

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published on 25/05/2009 00:00

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 28. Oktober 2008 - 6 O 44/08 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig
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