Bundesmeldegesetz - BMG | § 22 Bestimmung der Hauptwohnung

(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

(2) Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.

(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

(4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.

(5) Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen wohnt, bleibt die Wohnung nach Absatz 2, bis er 25 Jahre alt ist, seine Hauptwohnung.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 44 Überführungskosten


(1) Ist eine beihilfeberechtigte Person während einer Dienstreise, Abordnung, Zuweisung oder vor einem dienstlich bedingten Umzug außerhalb des Ortes ihrer Hauptwohnung nach § 22 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes verstorben, so sind die Kosten der Übe
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesmeldegesetz - BMG | § 21 Mehrere Wohnungen


(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. (

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - 4 BV 15.2778

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Oktober 2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. III. Die Entscheidung ist hinsich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - 4 BV 15.2777

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Oktober 2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. III. Die Entscheidung ist hinsich

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Aug. 2018 - M 10 S 18.3511

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.128,75 EUR festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2018 - 5 ZB 17.869

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Feb. 2017 - M 13 K 16.4698

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Apr. 2018 - M 10 S 18.820

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid vom 13. November 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Str

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Jan. 2018 - 1 K 196/16

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger gemäß § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) von der Zweitwohnungsteuer befreit ist. 2 Der Kläger ist mit Hauptwohnung in A, X-Straße geme

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - 9 C 11/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer. 2

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Okt. 2017 - 4 L 88/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung der Ungültigkeit der Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt C. vom 21. Juni 2015. Er macht geltend, dass durch Zulassung des Wahlvorschlags der Partei FDP in mandatsrelevanter Weise geg

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. März 2017 - 1 M 487/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 14. Oktober 2016 – 2 B 1738/16 – wird für unwirksam erklärt. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Antragstellerin und der Antragsgegne

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 19. Okt. 2016 - 3 K 435/16.MZ

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 8. März 2016 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst zu tragen hat. Das Ur

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Okt. 2015 - 8 A 226/13

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

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(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. (4) Die...