(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.

(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.

(4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht sie keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 132 BBG 2009

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Referenzen - Gesetze | § 132 BBG 2009

§ 132 BBG 2009 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 132 BBG 2009 wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 73 Zuständigkeiten


(1) Diese Verordnung wird, soweit nicht die obersten Landesbehörden oder die höheren Verwaltungsbehörden zuständig sind oder diese Verordnung etwas anderes bestimmt, von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden oder den Behörden,

Bundeswahlordnung - BWO 1985 | § 16 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis


(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung,2. auf Grund eines Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses a
§ 132 BBG 2009 wird zitiert von 2 anderen §§ im Bundesbeamtengesetz.

Bundesmeldegesetz - BMG | § 22 Bestimmung der Hauptwohnung


(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. (2) Hau

Bundesmeldegesetz - BMG | § 54 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 19 Absatz 6 eine Wohnanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 17 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 2 Satz 2 oder

Referenzen - Urteile | § 132 BBG 2009

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 132 BBG 2009.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - 4 BV 15.2778

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Oktober 2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. III. Die Entscheidung ist hinsich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - 4 BV 15.2777

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Oktober 2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. III. Die Entscheidung ist hinsich

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Aug. 2018 - M 10 S 18.3511

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.128,75 EUR festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2018 - 5 ZB 17.869

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Feb. 2017 - M 13 K 16.4698

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Jan. 2018 - 1 K 196/16

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger gemäß § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) von der Zweitwohnungsteuer befreit ist. 2 Der Kläger ist mit Hauptwohnung in A, X-Straße geme

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Okt. 2017 - 4 L 88/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung der Ungültigkeit der Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt C. vom 21. Juni 2015. Er macht geltend, dass durch Zulassung des Wahlvorschlags der Partei FDP in mandatsrelevanter Weise geg

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Sept. 2017 - 3 Sa 31/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 25.01.2017 – 4 Ca 993/16 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die zutreffend