Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 6 Höhe des Kindergeldes

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.

(2) (weggefallen)

(3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Juli 2022 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe des Einmalbetrags von 100 Euro für das Kalenderjahr 2022 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat Juli 2022, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 72 Einkommensanrechnung


(1) Auf das Übergangsgeld der Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2, 4 und 5 wird Folgendes angerechnet:1.Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung oder einer während des Anspruchs auf Übergangsgeld ausgeübten Tätigkeit, das bei Beschäftigt

Unterhaltsvorschussgesetz - UhVorschG | § 2 Umfang der Unterhaltsleistung


(1) Die Unterhaltsleistung wird monatlich in Höhe des sich nach § 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, 2 oder 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden monatlichen Mindestunterhalts gezahlt. § 1612a Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprec
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 20 Anwendungsvorschrift


(1) § 1 Absatz 3 in der am 19. Dezember 2006 geltenden Fassung ist in Fällen, in denen eine Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für Monate in dem Zeitraum zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 18. Dezember 2006 noch nicht bestandskräftig gewo
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 1 Anspruchsberechtigte


(1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig be

Referenzen - Urteile |

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2004 - XII ZR 203/01

bei uns veröffentlicht am 21.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 203/01 Verkündet am: 21. Juli 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2005 - XII ZB 48/04

bei uns veröffentlicht am 09.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 48/04 vom 9. Februar 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1612 b Abs. 5; Regelbetrag-VO §§ 1 und 2 Schuldet der Unterhaltspflichtige Kindesunterhalt nach § 2 der Regel

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Sept. 2016 - L 5 BK 2/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Gewährung eines Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgeset

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 25. Nov. 2015 - L 5 BK 2/15 B

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein erstinstanzliches Ve

Sozialgericht Mainz Urteil, 22. Sept. 2015 - S 14 KG 4/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor 1. Der Bescheid vom 20. November 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Januar 2015 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger für die Monate August bis Dezember 2014 Kindergeld in Höhe von monatlich 184 Euro und

Arbeitsgericht Halle Urteil, 05. Dez. 2013 - 3 Ca 1298/13

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, die der Klägerin unter dem 22.03.2013 erteilte Abmahnung aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird fest

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Dez. 2010 - 11 S 2359/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Mai 2010 - 11 K 2236/09 - wird zurückgewiesen.Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte und der Beigeladene die Gerichtskosten und die außer

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Feb. 2007 - 4 S 2289/05

bei uns veröffentlicht am 13.02.2007

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Januar 2005 - 11 K 3674/04 - in Ziff. 2, 4 und 5 des Tenors geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 934,35 EUR netto für die Zeit vom 01.