Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 67 Übergangsvorschrift

(1) Eine Genehmigung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 16 oder § 25 Absatz 1 der Gewerbeordnung erteilt worden ist, gilt als Genehmigung nach diesem Gesetz fort.

(2) Eine genehmigungsbedürftige Anlage, die bei Inkrafttreten der Verordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 errichtet oder wesentlich geändert ist, oder mit deren Errichtung oder wesentlichen Änderung begonnen worden ist, muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung der zuständigen Behörde angezeigt werden, sofern die Anlage nicht nach § 16 Absatz 1 oder § 25 Absatz 1 der Gewerbeordnung genehmigungsbedürftig war oder nach § 16 Absatz 4 der Gewerbeordnung angezeigt worden ist. Der zuständigen Behörde sind innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Erstattung der Anzeige Unterlagen gemäß § 10 Absatz 1 über Art, Lage, Umfang und Betriebsweise der Anlage im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 vorzulegen.

(3) Die Anzeigepflicht nach Absatz 2 gilt nicht für ortsveränderliche Anlagen, die im vereinfachten Verfahren (§ 19) genehmigt werden können.

(4) Bereits begonnene Verfahren sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu Ende zu führen.

(5) Soweit durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) neue Anforderungen festgelegt worden sind, sind diese Anforderungen von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie erst ab dem 7. Januar 2014 zu erfüllen, wenn vor dem 7. Januar 2013

1.
die Anlage sich im Betrieb befand oder
2.
eine Genehmigung für die Anlage erteilt wurde oder vom Vorhabenträger ein vollständiger Genehmigungsantrag gestellt wurde.
Bestehende Anlagen nach Satz 1, die nicht von Anhang I der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. L 24 vom 29.1.2008, S. 8), die durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114) geändert worden ist, erfasst wurden, haben abweichend von Satz 1 die dort genannten Anforderungen ab dem 7. Juli 2015 zu erfüllen.

(6) Eine nach diesem Gesetz erteilte Genehmigung für eine Anlage zum Umgang mit

1.
gentechnisch veränderten Mikroorganismen,
2.
gentechnisch veränderten Zellkulturen, soweit sie nicht dazu bestimmt sind, zu Pflanzen regeneriert zu werden,
3.
Bestandteilen oder Stoffwechselprodukten von Mikroorganismen nach Nummer 1 oder Zellkulturen nach Nummer 2, soweit sie biologisch aktive, rekombinante Nukleinsäure enthalten,
ausgenommen Anlagen, die ausschließlich Forschungszwecken dienen, gilt auch nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik fort. Absatz 4 gilt entsprechend.

(7) Eine Planfeststellung oder Genehmigung nach dem Abfallgesetz gilt als Genehmigung nach diesem Gesetz fort. Eine Anlage, die nach dem Abfallgesetz angezeigt wurde, gilt als nach diesem Gesetz angezeigt. Abfallentsorgungsanlagen, die weder nach dem Abfallgesetz planfestgestellt oder genehmigt noch angezeigt worden sind, sind unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(8) Für die für das Jahr 1996 abzugebenden Emissionserklärungen ist § 27 in der am 14. Oktober 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

(9) Baugenehmigungen für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern, die bis zum 1. Juli 2005 erteilt worden sind, gelten als Genehmigungen nach diesem Gesetz. Nach diesem Gesetz erteilte Genehmigungen für Windfarmen gelten als Genehmigungen für die einzelnen Windkraftanlagen. Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen, die vor dem 1. Juli 2005 rechtshängig geworden sind, werden nach den Vorschriften der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bisherigen Fassung abgeschlossen; für die in diesem Zusammenhang erteilten Baugenehmigungen gilt Satz 1 entsprechend. Sofern ein Verfahren nach Satz 3 in eine Klage auf Erteilung einer Genehmigung nach diesem Gesetz geändert wird, gilt diese Änderung als sachdienlich.

(10) § 47 Absatz 5a gilt für die Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Luftreinhalteplänen nach § 47, die nach dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden sind.

(11) (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - BImSchV 17 2013 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) „Abfall“ im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe oder Gegenstände, die gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) in der jeweils geltenden Fassung Abfälle sind. (2) „Abfallmitverbrennende Feue

Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - BImSchV 13 2013 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) „Abgas“ im Sinne dieser Verordnung ist das Trägergas mit den festen, flüssigen oder gasförmigen Emissionen, angegeben als Volumenstrom in der Einheit Kubikmeter je Stunde (m³/h) und bezogen auf das Abgasvolumen im Normzustand (Temperatur 273,15 K
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 17 Nachträgliche Anordnungen


(1) Zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten können nach Erteilung der Genehmigung sowie nach einer nach § 15 Absatz 1 angezeigten Änderung Anordnungen getroffen wer

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen


(1) Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, sofern eine Genehmigung nicht beantragt wird, der zuständigen Behörde mindestens einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll, schri

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die Beschaffenheit, der Betrieb, der Zustand nach Betriebseinstellung und

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 62 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. eine Anlage ohne die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 errichtet,2. einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung oder auf Grund einer solchen Rechtsverordnung erlassenen vollziehbaren
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 4 Genehmigung


(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gef

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 10 Genehmigungsverfahren


(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen


(1) Werden die durch eine Rechtsverordnung nach § 48a Absatz 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten, hat die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maß

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 19 Vereinfachtes Verfahren


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Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 37a Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen


(1) Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Energiesteuergesetzes zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass für die gesamte im Lauf eines Kal

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 27 Emissionserklärung


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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Dez. 2015 - AN 11 K 14.01927

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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. Juni 2018 - 3 M 286/15

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Tenor 1. Der Antrag auf Beiladung der C. GmbH & Co. KG wird abgelehnt. 2. Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 9. Juli 2015 – 7 B 1707/15 – geändert: Die aufs

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 4 C 7/16

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Tatbestand 1 Die Klägerin, Betreiberin einer Windenergieanlage, wendet sich gegen eine Anordnung zum Schutz einer benachbarten Windenergieanlage.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 21. Juli 2017 - 6 A 96/16

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Tenor 1. Der Bescheid vom 28.5.2015 in Form des Widerspruchsbescheides vom 3.3.2016 wird aufgehoben. 2. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte, mit Ausnahme d

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - 2 L 98/13

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Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage. 2 Die Klägerin ist Miteigentümerin des in der Gemeinde T./Ortsteil (H.) gelegenen, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks A-Straß

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Aug. 2016 - 8 A 10377/16

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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 06. Juli 2016 - 2 L 84/14

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. März 2016 - 8 A 1577/15

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Tenor Die Berufung der Beigeladenen wird zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beigeladene darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. März 2016 - 8 A 1576/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerinnen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 2. Juni 2014 abgeändert. Die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Beklagten vom 7. Mai 2012 wird aufgehoben. Der Beklagte und d

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 09. Dez. 2015 - 3 K 1130/15.NW

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor Die an die Klägerin gerichteten Bescheide vom 31. Mai 2013 und vom 27. Juni 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Februar 2015 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Die Beigeladene trägt

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2015 - 3 L 2203/15

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Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2015 - VIII ZR 255/14

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Feb. 2015 - 8 A 959/10

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Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 19. März 2010 geändert. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 5. Juli 2006 in der Fassung der Änderungsbescheide vom

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Okt. 2014 - 1 S 1327/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. Mai 2013 - 1 K 531/12 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Aug. 2014 - 2 U 176/13

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 24. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12.11.2013 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das bezeichnete Urteil

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Juli 2014 - 8 A 1437/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 25. April 2013 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 02. Juni 2014 - 11 K 1817/12

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 02. Juni 2014 - 11 K 1021/11

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben. Der Beklagte wird verpflichtet, die erforderlichen Anordnungen zu treffen um sicherzustellen, dass auf dem Grundstück der Klägerinnen, I.---straße 41 in Q.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Apr. 2014 - 2 M 13/14

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine immissionsschutzrechtliche Anordnung des Antragsgegners, soweit ihr die Weiterverarbeitung sowie die weitere Annahme über

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Jan. 2014 - 20 B 669/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 14.062,50 € festgesetzt. 1Gründe 2Die Beschwerde,

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Jan. 2014 - 20 B 331/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2014

Tenor Der angegriffene Beschluss wird teilweise geändert.Die aufschiebende Klage der Antragstellerin (VG Düsseldorf 17 K 1535/13) gegen die Zwangsgeldandrohung unter III. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 4. Februar 2013 wird angeordnet.Im Übrig

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - 7 C 16/12

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um den Weiterbetrieb eines sogenannten Altkraftwerks nach dem Widerruf einer Verzichtserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - 7 C 15/12

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um den Weiterbetrieb eines sogenannten Altkraftwerks nach dem Widerruf einer Verzichtserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Okt. 2012 - 8 S 1370/11

bei uns veröffentlicht am 12.10.2012

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 25. Juli 2007 - 5 K 166/05 - geändert, soweit es die Klage mit dem Hauptantrag abweist. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamts Sigm

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. Aug. 2012 - 7 C 7/11

bei uns veröffentlicht am 07.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Aufhebung einer der Beigeladenen erteilten Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BlmSchG. Er ist Eigentümer des mit einem Wo

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Dez. 2011 - 4 C 12/10

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

Tatbestand 1 Streitgegenstand ist eine kapazitätsbeschränkende Nebenbestimmung, die einer dem Kläger erteilten Baugenehmigung für die Wiedererrichtung eines abgebrannten

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2010 - 7 C 2/10

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verlängerung ihrer immissionsschutzrechtlichen Rechtsposition für die angezeigte Umnutzung einer gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG übergele

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 29. Apr. 2010 - 13 K 898/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 25.02.2005 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den beantragten positiven Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage (Gesamthöhe 167 m) auf dem Grundstück Flst. Nr. 3931 der Gemarkung XXX,

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 23. März 2010 - 6 K 2339/07

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, werden den Klägern auferlegt. Tatbestand   1 Die Kläger wenden sich gegen ei

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. März 2010 - 7 B 38/09

bei uns veröffentlicht am 04.03.2010

Gründe I. 1 Rechtsvorgänger der Klägerin betrieben seit Mitte der 1960er Jahre auf dem

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 21. Feb. 2008 - 2 R 11/06

bei uns veröffentlicht am 21.02.2008

Tenor Unter Abänderung des auf die mündliche Verhandlung vom 30.8.2006 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes– 5 K 106/04 – werden der Bescheid des Beklagten vom 13.10.2003 und der Widerspruchsbescheid vom 19.3.2004 auf

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 25. Juli 2007 - 5 K 166/05

bei uns veröffentlicht am 25.07.2007

Tenor Es wird festgestellt, dass die Klägerin bis zum 23. Januar 2005 einen Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Grundstück FlSt.-Nr. ... der Gemarkung O.-B. hatte. Im Übrigen

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 01. Feb. 2007 - 12 A 136/06

bei uns veröffentlicht am 01.02.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Nov. 2006 - 3 S 2115/04

bei uns veröffentlicht am 06.11.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Mai 2004 - 2 K 2008/02 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Mai 2006 - 9 K 1865/04

bei uns veröffentlicht am 23.05.2006

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten sowie je die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Im Übrigen tragen die Beigeladenen ihre außergerich

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Mai 2006 - 3 S 914/05

bei uns veröffentlicht am 16.05.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. März 2005 - 13 K 2565/04 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigel

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Nov. 2005 - 8 S 794/05

bei uns veröffentlicht am 24.11.2005

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. Aug. 1999 - 21 A 2945/96

bei uns veröffentlicht am 30.08.1999

Tenor 1 Tatbestand: 2Die Klägerin betreibt eine Anlage zur Aufarbeitung von stabförmigen Leuchtstoffröhren mit einer "Zerlegemaschine", die einen Durchsatz von bis zu 4.000 Röhren je Stunde ermöglicht. 3Auf den im Juli 1991

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