Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht - BGH/BPatGERVV | § 1 Zulassung der elektronischen Kommunikation

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Bei den in der Anlage bezeichneten Gerichten können elektronische Dokumente in den dort jeweils für sie näher bezeichneten Verfahrensarten und ab dem dort für sie angegebenen Datum eingereicht werden.

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published on 16/03/2015 00:00

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des 2. Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main von 24. Juni 2014 zuzulassen, wird abgelehnt.
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