Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | Art 38
Ungerechtfertigte Bereicherung

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | Art 38<br>Ungerechtfertigte Bereicherung
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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Inhaltsverzeichnis

(1) Bereicherungsansprüche wegen erbrachter Leistung unterliegen dem Recht, das auf das Rechtsverhältnis anzuwenden ist, auf das die Leistung bezogen ist.

(2) Ansprüche wegen Bereicherung durch Eingriff in ein geschütztes Interesse unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Eingriff geschehen ist.

(3) In sonstigen Fällen unterliegen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung dem Recht des Staates, in dem die Bereicherung eingetreten ist.

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published on 18/10/2017 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 07. Mai 2015, Az. 1 Ca 1484/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 €
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