Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 925a Urkunde über Grundgeschäft

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach § 311b Abs. 1 Satz 1 erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird.

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(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gülti
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published on 09.09.2014 00:00

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 12. Mai 2014 in Nummer 2 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. III. Der Beschwerdewer
published on 26.11.2015 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten C. W. gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Cham - Grundbuchamt - vom 02.07.2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass zur Beseitigung des in der Zwischenverfügung dar
published on 17.10.2007 00:00

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid der Kostenbeamtin des Notariats ... ... vom 02.06.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Oberlandesgerichts Karlsruhe vo
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Annotations

(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die...