Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 863 Einwendungen des Entziehers oder Störers
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Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
13/07/2017 12:14
Es ist einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers durchzuführen.
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlo
(1) Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der entzogene Bes
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16 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 06/05/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 137/07 Verkündet am: 6. Mai 2009 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit BGB §§ 535, 242 Bf, 862, 858 a) Nach Beendigung
published on 07/07/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 435/98 Verkündet am: 7. Juli 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 23/02/2016 00:00
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
III. Der Streitwert wird auf 3000,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt
published on 27/06/2017 00:00
Tenor
1. Die am 22.05.2017 erlassene einstweilige Verfügung wird bestätigt.
2. Die Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung wird zurüc
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(1) Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der entzogene Besitz dem...
(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der...