Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner.

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published on 29.11.2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 445/01 Verkündet am: 29. November 2002 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
published on 10.10.2017 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Der Kläger war in den Streitjahren im Klinikum der Universität Münche
published on 24.03.2015 00:00

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 21.01.2015 wird aufrechterhalten. 2. Die Beklagte zu 1) trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Vollstreckung
published on 10.12.2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 25/14 Verkündet am: 10. Dezember 2014 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
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