Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 353 Rücktritt gegen Reugeld

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 353 Rücktritt gegen Reugeld
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugeldes vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird.

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published on 19/04/2017 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Besch
published on 26/03/2015 00:00

Tenor Der Beklagten wird verurteilt, an die Klägerin 30.238,48 EUR nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank aus 29.944,30 EUR seit dem 21. 5. 2014 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trä
published on 29/12/2005 00:00

Tenor 1. Die Berufungen der Beklagten und ihrer Streithelferin gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 14. Januar 2005 - 2 O 156/04 -werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Zahlungsbetrag in Ziffer 1 der Urteilsformel lediglich 6.3
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