Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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28.01.2016 17:09
Für einen ärztlichen Heileingriff bei einem minderjährigen Kind müssen grundsätzlich beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen.
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4 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Die Entnahme von Knochenmark bei einer minderjährigen Person zum Zwecke der Übertragung ist abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b sowie Nr. 2 mit folgender Maßgabe zulässig:1.Die Verwendung des Knochenmarks ist für Verwandte ersten
(1) Eine genetische Untersuchung darf vorgeburtlich nur zu medizinischen Zwecken und nur vorgenommen werden, soweit die Untersuchung auf bestimmte genetische Eigenschaften des Embryos oder Fötus abzielt, die nach dem allgemein anerkannten Stand der W
(1) Die Entnahme von Organen oder Geweben zum Zwecke der Rückübertragung ist bei einer lebenden Person nur zulässig, wenn1.die Persona)einwilligungsfähig ist,b)entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 aufgeklärt worden ist und in die Entnahme und die Rüc
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(1) Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn er geschäftsunfähig ist.
(2) Das Gleiche gilt, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. Die Personensorge für das Kind steht ihm neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes zu; zur Ve
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26 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 21.02.2001 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 308/98 Verkündet am: 21. Februar 2001 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B
published on 27.05.2019 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in
published on 08.02.2018 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 6. Oktober 2017-14 BVGa 33/17 - wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten über einen Unterlassun
published on 22.07.2016 00:00
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Januar 2015 - M 18 K 14.2448 - wird geändert.
Die Beklagte wird verpflichtet, über den Aufwendungsersatzanspruch des Klägers für die Monate April bis einschließlich Juni 2014 un
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