Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen zur Regelung der in den §§ 7 bis 20, 60 bis 63, 115 und 116 bezeichneten Wahlen über

1.
die Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten und die Errechnung der Vertreterzahl;
2.
die Frist für die Einsichtnahme in die Wählerlisten und die Erhebung von Einsprüchen gegen sie;
3.
die Vorschlagslisten und die Frist für ihre Einreichung;
4.
das Wahlausschreiben und die Fristen für seine Bekanntmachung;
5.
die Stimmabgabe;
5a.
die Verteilung der Sitze im Betriebsrat, in der Bordvertretung, im Seebetriebsrat sowie in der Jugend- und Auszubildendenvertretung auf die Geschlechter, auch soweit die Sitze nicht gemäß § 15 Abs. 2 und § 62 Abs. 3 besetzt werden können;
6.
die Feststellung des Wahlergebnisses und die Fristen für seine Bekanntmachung;
7.
die Aufbewahrung der Wahlakten.

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Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 7 Wahlberechtigung


Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb einges

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)


(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. (2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderhe

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 60 Errichtung und Aufgabe


(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 115 Bordvertretung


(1) Auf Schiffen, die mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern besetzt sind, von denen drei wählbar sind, wird eine Bordvertretung gewählt. Auf die Bordvertretung finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen g

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 116 Seebetriebsrat


(1) In Seebetrieben werden Seebetriebsräte gewählt. Auf die Seebetriebsräte finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats u

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 10. März 2015 - 6 TaBV 64/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom 15. Sept. 2014 - 3 BV 12/14 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Nov. 2017 - 7 ABR 35/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016 - 6 TaBV 19/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 02. Aug. 2017 - 7 ABR 42/15

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. Juli 2015 - 18 TaBV 1/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2017 - 7 ABR 19/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 10. März 2015 - 6 TaBV 64/14 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Ulm Beschluss, 27. Jan. 2015 - 5 BV 2/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Betriebsratswahl vom 26. und 27.03.2014 im Betrieb der Arbeitgeberin wird für unwirksam erklärt. Gründe   I. 1 Die Beteiligten streiten über die Anfechtung der Betriebsratswahl vom 26. und 27.03.2014 im Betrieb der Arbeitgeber

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(1) In Seebetrieben werden Seebetriebsräte gewählt. Auf die Seebetriebsräte finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats und die...