Beherbergungsstatistikgesetz - BeherbStatG 2003 | § 3 Erhebungsbereich
Beherbergungsstatistikgesetz - BeherbStatG 2003 | § 3 Erhebungsbereich
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}


Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr Inhaltsverzeichnis
(1) Beherbergungsbetriebe im Sinne des § 1 sind Betriebe und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Bei Campingplätzen müssen mindestens zehn Stellplätze vorhanden sein.
(2) Die Erhebungen erstrecken sich auf
- 1.
folgende Gruppen des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung: - a)
55.1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen, - b)
55.2 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, - c)
55.3 Campingplätze;
- 2.
Schulungsheime; - 3.
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Über die Beherbergung im Reiseverkehr (vorübergehende Beherbergung) werden statistische Erhebungen bei Beherbergungsbetrieben als Bundesstatistik durchgeführt.
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 28/06/2018 00:00
Tenor
Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 22.03.2018 (Az. 42-FV1201802-0573 und 42-FV1201802-0572) anzuordnen, wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kost
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
Über die Beherbergung im Reiseverkehr (vorübergehende Beherbergung) werden statistische Erhebungen bei Beherbergungsbetrieben als Bundesstatistik durchgeführt.