Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 69 Form, Frist und Zulassung der Revision

Für die Zulassung der Revision, für die Form und Frist der Einlegung der Revision und der Einlegung der Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung sowie für die Revisionsgründe gelten die §§ 132, 133, 137 bis 139 der Verwaltungsgerichtsordnung.

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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 132


(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulas

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 137


(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung1.von Bundesrecht oder2.einer Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines Landes, die ihrem Wortlaut nach mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des B

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 133


(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen.

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118 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2019 - 16b D 19.11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. N

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 11.601

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beklagte h

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 13.633

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 22. Januar 2013 wird die Disziplinarklage abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Revi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2016 - 16b D 14.2351

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. Juli 2010 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeimeisters (Besoldungsgruppe A7 BBesO) versetzt. III. Die Kosten des Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2015 - 16b D 14.642

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beamte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - 16b D 13.707

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4. Februar 2013 wird abgeändert. Gegen den Beklagten wird die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um ein Zehntel auf die Dauer von drei Jahren erkannt. II.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 14.1328

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. In Abänderung der Ziff. I des Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2014 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte träg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 13.862

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2013 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um 1/25 auf die Dauer von 36 Monaten erkannt. II. Die Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 13.778

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beklagt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2017 - 16b D 14.2336

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1952 geborene Beklagte machte nach bestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - 16b D 15.2416

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1962 geborene Beklagte absolvier

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - 16b D 13.993

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird in das Amt einer Postoberschaffnerin (Besoldungsgruppe A 3 BBesO) versetzt. III. Die Kosten des Verfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2017 - 16b D 15.1182

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. März 2015 wird abgeändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Zollobersekretärs (BesGr A 7 BBesO) versetzt. II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gege

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2018 - 14 LB 2/17

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Okt. 2018 - 2 B 30/18

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO i.V.m. §§ 3, 69 BDG) gestützte Besch

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Apr. 2018 - 2 B 2/18, 2 B 2/18 (2 C 5/18)

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers ist begründet. Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 41 DiszG BE i.V.m. § 69 BDG und § 132 Abs. 2 Nr.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - 2 C 59/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist die disziplinarrechtliche Ahndung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, der durch ein ausländisches Strafgericht abgeu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - 14 LB 4/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 15. Juni 2016 wird geändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeiobermeisters (Besoldungsgruppe A8) versetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. D

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Sept. 2017 - 2 B 6/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 69 BDG) gestützte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Aug. 2017 - 2 B 10/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Gründe 1 1. Der 1963 geborene Beklagte steht als Postbetriebsassistent (Besoldungsgruppe A 6vz) im Dienst der Klägerin. Er war zuletzt als Gruppenleiter im

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2017 - 2 B 71/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Gründe 1 Die zulässige, auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 69 BDG i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und auf Verfahrensfehler (§ 69 BDG i.V.m. § 132

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juni 2017 - 14 LB 5/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2017

Tenor Die Berufung des Klägers wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe 1 Die Berufung ist unzulässig und daher nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluss zu ve

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. März 2017 - 2 B 26/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Gründe 1 1. Der 1960 geborene Beklagte steht als Bundesbahnobersekretär (Besoldungsgruppe A 7 BBesO) im Dienst des Klägers. Seit der Diagnose einer Krebserk

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. März 2017 - 2 B 88/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Gründe 1 1. Der 1969 geborene Beklagte steht als Polizeiobermeister (Besoldungsgruppe A 8 BBesO) im Dienst der Klägerin und wird im Grenzschutz verwendet. Durch rechtskr

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. März 2017 - 14 LB 3/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 09. März 2017 - 14 LB 1/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 6. August 2014 geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Dez. 2016 - 2 B 126/15

bei uns veröffentlicht am 27.12.2016

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Dez. 2016 - 2 B 127/15

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Gründe 1 Die allein auf einen Verfahrensmangel (§ 69 BDG und § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde des Beklagten ist unbegründet.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - 14 LB 3/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2014 ergangene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 14 LB 2/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 05. Okt. 2016 - 3d A 87/14.O

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2016 - 2 B 27/15, 2 B 27/15 (2 C 48/16)

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Gründe 1 Die Beschwerde hat teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2016 - 2 B 25/15, 2 B 25/15 (2 C 29/16)

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Gründe 1 Die Beschwerde hat teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Juni 2016 - 2 B 24/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juni 2016 - 2 B 49/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2015 wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15

bei uns veröffentlicht am 26.05.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 12. August 2015 wird geändert. Die Dienstbezüge des Beklagten werden für die Dauer von drei Jahren um 20 % gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiese

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2016 - 14 LB 4/11

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 15. Juni 2011 - 17 A 18/09 - wird geändert. Das Ruhegehalt wird um ein Fünftel auf drei Jahre gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Verf

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. März 2016 - 2 B 43/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Gründe 1 Die auf Verfahrensmängel (§ 69 BDG und § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2016 - 14 LB 8/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des SchleswigHolsteinischen Verwaltungsgerichts -17. Kammer - vom 8. August 2013 geändert. Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2015 - DB 13 S 1634/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. März 2013 - DB 8 K 1252/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 16 LB 3/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 15. Februar 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Nov. 2015 - 2 B 37/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Gründe 1 1. Der 1959 geborene Beklagte steht als Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 BBesO) im Dienst der Beklagten und war zuletzt als Referent in der Haushaltsab

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Okt. 2015 - 3d A 1161/11.O

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens aller Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Siche

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 21. Sept. 2015 - 14 LB 2/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 4. September 2013 - 17 A 33/11 - wird geändert. Die Dienstbezüge der Klägerin werden für 2 Jahre um 10 % gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Klägeri

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Juli 2015 - 6 B 12/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin kann keinen Erfolg haben. Die von der Klägerin vorgetragenen Gesichtspunkte ergeben nicht, dass einer der geltend gemachten Revision

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juni 2015 - 2 C 19/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die disziplinarrechtliche Behandlung des außerdienstlichen Besitzes und der Besitzverschaffung von kinderpornographischen Bilddate

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Apr. 2015 - 2 B 10/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Jan. 2015 - 2 B 15/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Dezember 2013 wird aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Jan. 2015 - 2 B 104/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. September 2013 wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2015 - 16 LB 1/12

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 1. Februar 2012 wird geändert. Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten

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(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen. Die...