Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 21 Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen

(1) Zur Aufklärung des Sachverhalts sind die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Dabei sind die belastenden, die entlastenden und die Umstände zu ermitteln, die für die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme bedeutsam sind. Der höhere Dienstvorgesetzte und die oberste Dienstbehörde können die Ermittlungen an sich ziehen.

(2) Von Ermittlungen ist abzusehen, soweit der Sachverhalt auf Grund der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Straf- oder Bußgeldverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, durch das nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes über den Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst entschieden worden ist, feststeht. Von Ermittlungen kann auch abgesehen werden, soweit der Sachverhalt auf sonstige Weise aufgeklärt ist, insbesondere nach der Durchführung eines anderen gesetzlich geordneten Verfahrens.

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wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe


(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst


Bleibt der Beamte, Richter oder Soldat ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, so verliert er für die Zeit des Fernbleibens seine Bezüge. Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages. Der Verlust der Bezüge ist festzuste

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2019 - 6 CS 19.481

bei uns veröffentlicht am 02.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Februar 2019 - B 5 S 18.989 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Dez. 2017 - AN 13a DS 17.01351

bei uns veröffentlicht am 28.12.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am … 1971 geborene Antragsteller steht als Polizeiobermeister im Dienste der Antragsgegne

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Feb. 2016 - AN 13a D 15.00582

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Unter Abänderung der Disziplinarverfügung der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Suhl, vom 4. Dezember 2014 und des Widerspruchsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion ... vom 26. März 2015 wird gegen d

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 31. Juli 2017 - AN 13a D 17.01317

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird für den Abschluss des Disziplinarverfahrens eine Frist bis zum 30. November 2017 gesetzt. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Mit Verfüg

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Nov. 2018 - AN 13a D 18.00600

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinark

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - 2 C 59/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist die disziplinarrechtliche Ahndung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, der durch ein ausländisches Strafgericht abgeu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 2 C 13/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. 2

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 10. Okt. 2014 - 20 K 18/14.BDG

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor Die Disziplinarklage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Be

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 01. Apr. 2014 - 3 K 1802/13.TR

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Beklagte wird in das Amt eines Verbandsgemeindeoberinspektors zurückgestuft. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarve

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 28. Jan. 2013 - DB 13 S 2055/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 18. September 2012 - DB 8 K 1021/10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe  1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 17. Juni 2011 - 7 A 500/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2011

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Beklagte wurde am … 1963 in B-Sta

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 29. Sept. 2009 - 7 A 323/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2009

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.02.2009 – 4 K 2118/07 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last. Das Urteil ist wegen d

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 24. Juli 2007 - 7 B 313/07

bei uns veröffentlicht am 24.07.2007

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. April 2007 - 4 L 202/07 - wird der Antrag zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Gründe

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