Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 10 Sonstige Anordnungen

(1) Zur Erfüllung der sich aus §§ 4 und 7 und den auf Grund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten kann die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen treffen. Werden zur Erfüllung der Verpflichtung aus § 4 Abs. 3 und 6 Sicherungsmaßnahmen angeordnet, kann die zuständige Behörde verlangen, daß der Verpflichtete für die Aufrechterhaltung der Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen in der Zukunft Sicherheit leistet. Anordnungen zur Erfüllung der Pflichten nach § 7 dürfen getroffen werden, soweit Anforderungen in einer Rechtsverordnung festgelegt sind. Die zuständige Behörde darf eine Anordnung nicht treffen, wenn sie auch im Hinblick auf die berechtigten Nutzungsinteressen einzelner unverhältnismäßig wäre.

(2) Trifft die zuständige Behörde gegenüber dem Grundstückseigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt zur Erfüllung der Pflichten nach § 4 Anordnungen zur Beschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung sowie zur Bewirtschaftung von Böden, so hat sie, wenn diese nicht Verursacher der schädlichen Bodenveränderungen sind, für die nach zumutbaren innerbetrieblichen Anpassungsmaßnahmen verbliebenen wirtschaftlichen Nachteile nach Maßgabe des Landesrechts einen angemessenen Ausgleich zu gewähren, wenn die Nutzungsbeschränkung andernfalls zu einer über die damit verbundene allgemeine Belastung erheblich hinausgehenden besonderen Härte führen würde.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV | § 12 Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden


(1) Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht dürfen in und auf Böden nur Bodenmaterial sowie Baggergut nach DIN 19731 (Ausgabe 5/98) und Gemische von Bodenmaterial mit solchen Abfällen, die die stofflichen Qualitätsanforderungen der nach §
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 24 Kosten


(1) Die Kosten der nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, §§ 12, 13, 14 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 angeordneten Maßnahmen tragen die zur Durchführung Verpflichteten. Bestätigen im Fall des § 9 Abs. 2 Satz 1 die Untersuchungen den Verdacht nicht
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr


(1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, daß schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. (2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zu

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 8 Werte und Anforderungen


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 20) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Erfüllung der sich aus § 4 ergebenden boden- und altlastenbezogenen Pflichten sowie die U

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 7 Vorsorgepflicht


Der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück und derjenige, der Verrichtungen auf einem Grundstück durchführt oder durchführen läßt, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen können, sind verpflichtet,

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 6 Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden


Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 20) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien hinsic

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 5 Entsiegelung


Soweit die Vorschriften des Baurechts die Befugnisse der Behörden nicht regeln, wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 20) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Grundstückseigentümer zu verpflicht

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54 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2012 - III ZR 312/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 312/11 Verkündet am: 18. Oktober 2012 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BBodSchG § 24

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2017 - 22 ZB 16.593

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Klägerinnen haben die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 109.948 Euro f

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Apr. 2016 - AN 9 K 15.02552

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Feb. 2017 - 3 U 3659/14

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil des Landgerichts Traunstein vom 14.08.2014, Az. 7 O 2204/13, dahingehend abgeändert, dass anstelle eines Grundurteils ein Vollendurteil ergeht, mit dem festgestellt wird, da

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Apr. 2015 - Au 3 K 14.133

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 14.133 Im Namen des Volkes Urteil 3. Kammer vom 28. April 2015 ..., als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. 1030

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2015 - 22 ZB 14.2633

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.698 Euro festgesetzt. Gründ

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Feb. 2016 - W 4 K 15.487

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 15.487 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. Februar 2016 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 1060 Hauptpunkte: Bodenschutzrechtliche Anordnung;

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Dez. 2015 - W 4 K 13.1270

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 13.1270 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Dezember 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 1060 Hauptpunkte: Auslegung öffentlichrechtliche

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Juli 2014 - 4 K 13.1035

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 12. Aug. 2015 - W 4 S 15.561

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Jan. 2016 - W 4 K 15.560

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 4 K 15.560 Im Namen des Volkes Urteil Verkündet am 12.1.2016 4. Kammer gez.: F., Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Jan. 2019 - AN 9 K 18.00612

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamtes … vom … in der Fassung des Änderungsbescheids vom … wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist in Ziffer 2 vorläufig volls

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Aug. 2016 - 22 B 16.619

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. November 2015 wird einschließlich des ihm vorangegangenen Verfahrens aufgehoben. II. Die Streitsache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 26. Juli 2018 - 1 K 1001/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 28. Januar 2016 und der Widerspruchsbescheid vom 7. August 2017 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - 2 Bf 1/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 25. November 2015 teilweise geändert: Die Duldungsanordnung der Beklagten vom 14. Juni 2012 in der Gestalt des Widerspru

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Sept. 2017 - 2 M 69/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Gründe I. 1 Die Antragstellerin richtet sich gegen die Rücknahme einer ihr erteilten Baugenehmigung. 2 Bei einem Außentermin am 17.02.2015 wurde von Mitarbeitern des Antragsgegners festgestellt, dass die Antragstellerin auf ihrem Grundstück G

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 17/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Der Kläger betreibt den Kiessandtagebau (W.-T.). Mit Bescheid vom 17.07.1996 ließ das Bergamt Staßfurt den Sonderbetriebsplan "Verkippung nichtkont

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 79/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Die Klägerin betreibt den Kiessandtagebau (R.). Mit Bescheid vom 06.04.2005 ließ der Beklagte den Sonderbetriebsplan "Geländemodellierung und Wie

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 21/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Die Klägerin betreibt den Kieselgurtagebau (...). Mit Bescheid vom 11.12.1996 ließ das Bergamt Halle den Sonderbetriebsplan "Verkippung von unbel

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Sept. 2016 - I ZR 11/15

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 11/15 Verkündet am: 29. September 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 100 Abs

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 12. Sept. 2016 - 3 K 832/15.NW

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3) und 4). Die Beigeladenen zu 1) und 2) tragen ihre außergerichtlichen Koste

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 30. Aug. 2016 - 9 K 1850/12

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund de

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 29. Juli 2016 - 17 K 3089/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 18. März 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckende

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Juli 2016 - 7 B 28/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Gründe I 1 Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Er wendet sich gegen die Anordnung von Sicherungs

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Juli 2016 - 7 B 26/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Gründe I 1 Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Er wendet sich gegen die Anordnung von Wasserhalt

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 25. Mai 2016 - 10 S 236/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2016 (2 K 4542/15), soweit er durch diesen beschwert ist, wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.De

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 21. März 2016 - 10 S 1901/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. August 2015 - 5 K 1817/15 -, soweit darin der Aussetzungsantrag abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Besch

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Feb. 2016 - 7 B 36/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Gründe I 1 Der Beklagte verpflichtete den Kläger mit einer in erster Linie auf §§ 4 und 10 des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Feb. 2016 - 7 B 35/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Gründe I 1 Der Beklagte verpflichtete den Kläger mit einer in erster Linie auf §§ 4 und 10 des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Feb. 2016 - 7 B 31/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Gründe I 1 Der Beklagte verpflichtete den Kläger mit einer in erster Linie auf §§ 4 und 10 des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Feb. 2016 - 7 B 32/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Gründe I 1 Der Beklagte verpflichtete den Kläger mit einer in erster Linie auf §§ 4 und 10 des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Feb. 2016 - 7 B 33/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Gründe I 1 Der Beklagte verpflichtete den Kläger mit einer in erster Linie auf §§ 4 und 10 des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Feb. 2016 - 7 B 34/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Gründe I 1 Der Beklagte verpflichtete den Kläger mit einer in erster Linie auf §§ 4 und 10 des

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Mai 2015 - 16 A 1686/09

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Juni 2009 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 2 L 52/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Südböschung und des sog. "Ostsees" im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 2 L 53/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Wasserhaltungen im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die Gemeinschuldnerin betrieb in den 1990er Jahren auf der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Apr. 2015 - 7 B 9/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Gründe I 1 Der Kläger ist Insolvenzverwalter; er wendet sich gegen Anordnungen im Zusammenhang

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 25. Feb. 2015 - 16 B 1166/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 26. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerde

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 19. Dez. 2014 - 8 U 83/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 9. Mai 2012 - 8 O 383/09 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert: Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 15. Dez. 2014 - 6 K 1180/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d: 2Mit not

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 15. Dez. 2014 - 6 K 1181/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d: 2Mit not

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 15. Dez. 2014 - 6 K 1731/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d: 2Mit not

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 11. Nov. 2014 - 6 K 2682/12

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Die Anordnung der Beklagten vom 30.03.2010,die Anordnung der Beklagten vom 16.07.2010, die Festsetzungsanordnung vom 27.07.2010, der Gebührenbescheid vom 30.07.2010 und der Gebührenbescheid vom 02.08.2010,die Anordnung der Beklagten vom 29.09.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 26. Sept. 2014 - 9 L 1048/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 26. Juni 2014 wird hinsichtlich Ziffer III. 2. Gliederungspunkt der Ordnungsverfügung wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer VIII

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 04. Apr. 2014 - 9 L 349/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Kostenbescheid der Bezirksregierung B.        vom 19. Dezember 2013 wird wiederhergestellt, soweit die Klage gegen die Forderung der Kosten der Ersatzvornahme in Höhe von 81.028,04 € gerichtet i

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. März 2014 - 10 S 2210/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. April 2012 - 6 K 3427/11 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Beteil

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 L 20/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine bergrechtliche Unterlassungs- und Duldungsanordnung. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S. GmbH (im Folgenden: S-GmbH). Diese baute in den Tongruben E-Stadt und F-Stadt seit d

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Sept. 2013 - 2 M 114/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma (Gemeinschuldnerin) und wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung des Antragsgegners, mit der ihm d

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Okt. 2012 - 2 M 149/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2012

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma (…) und wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die für sofort vollziehbar erklärte Zahlungsanordnung des Antragsgegners vom 07.06.2012, mit der ihm

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 28. Juli 2010 - 3 K 174/07

bei uns veröffentlicht am 28.07.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen eine bodenschutzrechtliche Sanierungsverfügung, die das Grundstück T.-Str. 32 in A.-E betrifft. 2 Die Kläge

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