Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 79 Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz

(1) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes auf Beamtinnen. Diese Rechtsverordnung stellt für Beamtinnen hinsichtlich Inhalt, Art und Umfang den Schutz sicher, der Frauen nach dem Mutterschutzgesetz gewährleistet wird. Für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der dem Gesundheitsschutz dienenden mutterschutzrechtlichen Vorschriften gilt § 29 des Mutterschutzgesetzes entsprechend.

(2) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes über die Elternzeit auf Beamtinnen und Beamte. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann in den Fällen des Artikels 91 Absatz 2 Satz 1 und des Artikels 115f Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes den Anspruch auf Elternzeit für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei aus zwingenden Gründen der inneren Sicherheit ausschließen oder einschränken.

(3) Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für jugendliche Beamtinnen und jugendliche Beamte entsprechend. Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Ausnahmen von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Polizeivollzugsbeamtinnen und jugendliche Polizeivollzugsbeamte bestimmen, soweit diese aufgrund der Eigenart des Polizeivollzugsdienstes oder aus Gründen der inneren Sicherheit erforderlich sind.

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Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht


(1) Die Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden). (2) Die Aufsichtsbehörden haben dieselben Befugn

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76 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2003 - IV ZR 38/03

bei uns veröffentlicht am 29.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 38/03 Verkündet am: 29. Oktober 2003 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ___________________

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2005 - III ZR 264/04

bei uns veröffentlicht am 21.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 264/04 Verkündet am: 21. April 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 34 Satz

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2018 - M 21 K 16.1849

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläge

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Dez. 2016 - M 17 K 15.2634

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 04. Nov. 2014 - RN 9 K 14.488

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 2. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Beklagten vom 14. Februar 2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Zugang zu den dienstlichen Telefon

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Dez. 2014 - M 21 K 12.3138

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger steht als Hauptwe

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Juli 2017 - M 5 K 15.976

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Mai 2014 - 4 K 13.01194

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrt Zugang zur Telefondurchwahlliste und zu den Mailadressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juni 2015 - M 17 K 14.519

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Nov. 2017 - M 21 K 16.174

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägeri

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juli 2015 - M 17 K 14.2779, M 17 K 14.3538

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juli 2015 - M 17 K 14.3676

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Aug. 2015 - 14 B 14.766

bei uns veröffentlicht am 10.08.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 14 B 14.766 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. August 2015 (VG München, Entscheidung vom 23. Juli 2012, Az.: M 17 K 11.6231) 14. Senat Sachgebietssch

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 31. Jan. 2017 - B 5 K 15.306

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten,

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Juni 2015 - AN 11 K 13.00653

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 13.00653 Im Namen des Volkes Urteil 11. Kammer vom 10. Juni 2015 Sachgebiets-Nr.: 1314 Hauptpunkte: Beamter des Bundeseisenbahnvermögens; Keine

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Dez. 2018 - 2 VR 4/18

bei uns veröffentlicht am 10.12.2018

Gründe I 1 Die Antragstellerin beansprucht die Fortsetzung eines vom Bundesnachrichtendienst (B

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Juni 2017 - 2 A 11804/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 3. November 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil is

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Dez. 2016 - 2 B 3/16

bei uns veröffentlicht am 27.12.2016

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbeg

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 18. Aug. 2016 - 1 K 690/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 2 C 14/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Verfügung, mit der sie einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zur Dienstleistung zugewiesen worden ist.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2016 - 13 K 495/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vol

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Dez. 2015 - 11 K 3637/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Soweit die Klage teilweise zurückgenommen und soweit der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 D

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 23. Nov. 2015 - 26 K 7720/14

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1. und der Kläger zu 2. zu je 22 %, der Kläger zu 3. und der Kläger zu 5. zu je 18 %, der Kläger zu 4. zu 8 % und der Kläger zu 6. zu 12 % mit Ausnahme deren außerger

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 7/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin nimmt seit 2013 die Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse an Stelle der 1995 eingerichteten, später zusammengeschlossenen Unterstützungskass

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 5/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. Apr. 2015 - 5 K 3212/13

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.794,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. November 2013 zu zahlen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. März 2015 - 5 C 8/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten auf der Grundlage des Berliner Beihilferechts über die Beihilfefähigkeit eines Medizinprodukts.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. März 2015 - 5 C 9/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten auf der Grundlage des Berliner Beihilferechts über die Beihilfefähigkeit eines Medizinprodukts.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Dez. 2014 - 2 A 3/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin steht als Beamtin des höheren Dienstes beim Bundesnachrichtendienst (BND) im Dienst der Beklagten. Sie wendet sich gegen den Abbruch des Auswah

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 02. Apr. 2014 - 10 K 4033/13

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch die Verweisungen entstandenen Kosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe vo

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. März 2014 - 6 A 588/12

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Der Antrag wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 499,68 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ist unzulässi

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2013 - 5 C 29/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung die Übernahme von Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Jan. 2013 - X R 43/09

bei uns veröffentlicht am 23.01.2013

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie wurden im Streitjahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide waren privat krankenve

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2012 - 5 C 3/12

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um eine beamtenrechtliche Beihilfe für den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Nov. 2012 - 5 C 4/12

bei uns veröffentlicht am 08.11.2012

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für das ihm ärztlich verordnete Arzneimittel "Sortis 10 mg Filmtabletten No. 100".

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Nov. 2012 - 5 C 6/12

bei uns veröffentlicht am 08.11.2012

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für das ihm ärztlich verordnete Arzneimittel "Sortis 40 mg Filmtabletten No. 100".

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Nov. 2012 - 5 C 2/12

bei uns veröffentlicht am 08.11.2012

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für ärztlich verordnete Arzneimittel.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 26. Sept. 2012 - 1 A 137/12

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. März 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 6 K 872/11 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Zulassungsverfahrens fallen den Klä

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 13. Sept. 2012 - 3 LB 21/11

bei uns veröffentlicht am 13.09.2012

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 19. März 2001 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet ist, den als „Elektromagnetische Hypersensibilität“ umsch

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 2 C 23/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin erstrebt eine höhere anteilige Besoldung für ihre Teilzeitbeschäftigung. 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Aug. 2012 - 2 S 2076/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. März 2011 - 4 K 3340/08 - geändert. Der Bescheid des Bundespolizeipräsidiums vom 15.7.2008 und dessen Widerspruchsbescheid vom 9.9.2008 werden aufgehoben. D

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Aug. 2012 - 2 S 786/12

bei uns veröffentlicht am 02.08.2012

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Juli 2012 - 5 C 1/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Beihilfe allein deshalb versagt werden darf, weil er für sich und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2012 - 2 B 23/12

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, dass der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der g

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. März 2012 - 2 C 46/10

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist Versorgungsempfänger und stand bis zu seiner Pensionierung im Dienst der Beklagten. Er begehrt die Zahlung einer weiteren Beihilfe für eine Z

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Sept. 2011 - 2 C 80/10

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht eine Beihilfe zu Aufwendungen für physiotherapeutische Behandlungen. 2

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Apr. 2011 - 2 A 11447/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 16. November 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten v

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(1) Die Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden). (2) Die Aufsichtsbehörden haben dieselben Befugnisse wie die...