Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 25 Benachteiligungsverbote
Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 25 Benachteiligungsverbote
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Bundesbeamtengesetz Inhaltsverzeichnis
Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.
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(1) Der Aufstieg setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus. Weitere Voraussetzungen sind: 1. für den Aufstieg in den mittleren Dienst: der erfolgreiche Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder einer fachspez
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published on 16/03/2015 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der am ... 1980 geborene Antragsteller steht als
published on 16/03/2015 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die am ... 1983 geborene Antragstellerin steht
published on 16/03/2015 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller steht als Polizeihauptmei
published on 25/04/2014 00:00
Tenor
I.
Die Verwaltungsstreitsachen M 21 S 14.1447 und M 21 S 14.1460 werden zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden.
II.
Die Anträge werden abgelehnt.
III.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahr
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