Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 16 Amt, Dienstgrad
Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 16 Amt, Dienstgrad
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Bundesbesoldungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Soweit in Vorschriften dieses Gesetzes auf das Amt verwiesen wird, steht dem Amt der Dienstgrad des Soldaten gleich.
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5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 09/05/2017 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
published on 14/12/2017 00:00
Tatbestand
1
Der ... geborene Kläger begann im September 2010 die Laufbahnausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst im Freistaat Bayern. Mit Ablauf
published on 14/12/2017 00:00
Tatbestand
1
Der ... geborene Kläger absolvierte in den Jahren 2008 bis 2011 eine Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei u
published on 14/12/2017 00:00
Tatbestand
1
Die ... geborene Klägerin begann im März 2011 die Laufbahnausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst im Land Berlin. Mit Ablauf des 31. August 2011
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