(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Anwendung gleicher Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrswerte und bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte zu erlassen.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung

1.
die Bildung und das Tätigwerden der Gutachterausschüsse und der Oberen Gutachterausschüsse sowie der Zentralen Geschäftsstellen, soweit in diesem Gesetzbuch nicht bereits geschehen, die Mitwirkung der Gutachter und deren Ausschluss im Einzelfall,
2.
die Aufgaben des Vorsitzenden,
3.
die Einrichtung und die Aufgaben der Geschäftsstelle,
4.
die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, die Häufigkeit der Bodenrichtwertermittlung sowie die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und sonstiger Daten der Wertermittlung und die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung,
5.
die Übermittlung von Daten der Flurbereinigungsbehörden zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
6.
die Übertragung weiterer Aufgaben auf den Gutachterausschuss und den Oberen Gutachterausschuss und
7.
die Entschädigung der Mitglieder des Gutachterausschusses und des Oberen Gutachterausschusses
zu regeln.

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Referenzen - Gesetze | § 199 BBauG

§ 199 BBauG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 199 BBauG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bewertungsgesetz - BewG | § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts


(1) Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen. Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen

Bundesberggesetz - BBergG | § 85 Entschädigung für den Rechtsverlust


(1) Die Entschädigung für den Rechtsverlust bemißt sich nach dem Verkehrswert des Gegenstandes der Grundabtretung. (2) Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Gesc

Bewertungsgesetz - BewG | § 167 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils


(1) Die Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils erfolgt nach den Vorschriften, die für die Bewertung von Wohngrundstücken im Grundvermögen (§§ 182 bis 196) gelten. (2) Für die Abgrenzung der Betriebswohnungen und des Wohnteils vom Wirtscha
§ 199 BBauG wird zitiert von 1 anderen §§ im Baugesetzbuch.

Baugesetzbuch - BBauG | § 195 Kaufpreissammlung


(1) Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkund

Referenzen - Urteile | § 199 BBauG

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 199 BBauG.

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2002 - V ZR 97/01

bei uns veröffentlicht am 05.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 97/01 Verkündet am: 5. Juli 2002 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 08. Okt. 2018 - 5 BV 17.1229

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 6. April 2017 wird abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 15. Dezember 2015 wird insoweit aufgehoben, als er einen höheren Betrag als 4.112,50 Euro festsetzt. Im Übrigen

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Apr. 2017 - M 10 K 16.3161

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 15. Dezember 2015 wird insoweit aufgehoben, als er einen höheren Betrag als 3.694,95 EUR festsetzt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidun

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 26. Juni 2014 - 4 K 1413/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob bei der Ermittlung eines niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten die in d

Finanzgericht München Urteil, 25. Feb. 2015 - 4 K 3683/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellten Grundbes

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Okt. 2017 - 9 B 62/16

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Okt. 2017 - 9 B 61/16

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 18. Jan. 2016 - 3 K 176/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Gründe 1 A. Der Senat nimmt Bezug auf seine Hinweisbeschlüsse zur Grundbesitz-Bedarfsbewertung. 2 I. Beschluss vom 7. Juli 2015 3 K 244/14 (Juris, BeckRS): 3 Die Beteiligten werden auf Folgendes hingewiesen: 4 1. Im Sinne von § 15

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 07. Juli 2015 - 3 K 244/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Gründe 1 Die Beteiligten werden auf Folgendes hingewiesen: 2 1. Im Sinne von § 155 BewG rechtsbehelfs- und klagebefugter Beteiligter der Bedarfsbewertung ist bei der Feststellung des Grundbesitzwerts (§ 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG) neben denjenigen

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 19. Feb. 2015 - 7 K 5146/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Der Bescheid vom 17.3.2009 und der Widerspruchsbescheid vom 8.10.2009 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 21. Juli 2014 - 5 A 162/13

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Gründe I. 1 Die Klägerin erhob Klage, mit der er sie sich gegen einen vom dem Beklagten angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Schmutzwasserkanalisation für ihr Grundstück in der C-Straße 16 in D-Stadt wendete. Aufgrund se

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Apr. 2014 - II R 48/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tatbestand 1 I. Der im Oktober 1935 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erhielt durch notariell beurkundeten Vertrag vom 21. Dezember 2010 von seiner Pflegeto

Finanzgericht Köln Urteil, 12. Feb. 2014 - 4 K 3081/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darüber, ob vom durch den Kläger nachgewiesenen niedrigeren zeitnah erzielten Kaufpreis Maklercourtagekosten bei der Ermittlung des g

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Juli 2010 - 4 U 24/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2010

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2010 (17 O 387/09) wirdverworfen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der K

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2005 - 8 S 498/05

bei uns veröffentlicht am 18.11.2005

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. November 2004 - 13 K 719/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2005 - 8 S 496/05

bei uns veröffentlicht am 18.11.2005

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. November 2004 - 13 K 717/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Juli 2005 - 6 K 4005/03

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke H.-platz und M.-straße in G.. Diese Grundstücke liegen im Geltungsbereich der am 14.02.197

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Nov. 2004 - 16 K 5676/02

bei uns veröffentlicht am 10.11.2004

Tenor Der hier entschiedene Teil des Klageverfahrens wird von dem übrigen Klageverfahren abgetrennt. Die abgetrennte Klage wird abgewiesen Der Kläger trägt die Kosten des abgetrennten Verfahrens. Die Berufung wird zugelass