Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners

(1) Für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgebend.

(2) Ist der Einkommensbezieher für diesen Zeitraum zur Einkommensteuer zu veranlagen, liegt jedoch der Steuerbescheid dem Amt für Ausbildungsförderung noch nicht vor, so wird unter Berücksichtigung der glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse über den Antrag entschieden. Ausbildungsförderung wird insoweit – außer in den Fällen des § 18c – unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald der Steuerbescheid dem Amt für Ausbildungsförderung vorliegt, wird über den Antrag abschließend entschieden.

(3) Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als in dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitraum, so ist auf besonderen Antrag des Auszubildenden bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen; nach dessen Ende gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt. Der Auszubildende hat das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 glaubhaft zu machen. Ausbildungsförderung wird insoweit – außer in den Fällen des § 18c – unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald sich das Einkommen in dem Bewilligungszeitraum endgültig feststellen lässt, wird über den Antrag abschließend entschieden.

(4) Auf den Bedarf für jeden Kalendermonat des Bewilligungszeitraums ist ein Zwölftel des im Berechnungszeitraum erzielten Jahreseinkommens anzurechnen. Abweichend von Satz 1 ist in den Fällen des Absatzes 3 der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn die Summe der Monatseinkommen des Bewilligungszeitraums durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird; als Monatseinkommen gilt ein Zwölftel des jeweiligen Kalenderjahreseinkommens.

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Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 53 Änderung des Bescheides


Ändert sich ein für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblicher Umstand, so wird der Bescheid geändert1.zugunsten des Auszubildenden vom Beginn des Monats an, in dem die Änderung eingetreten ist, rückwirkend jedoch höchstens für die drei Monat
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 18c Bankdarlehen


(1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen. (1a) Auszubildende und die Kreditanst

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53 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2018 - 12 C 17.1226

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für eine Klage weiter, mit der sie sich gegen die Rückf

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2019 - L 9 EG 40/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20. September 2018 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 16. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juni 2

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Feb. 2017 - M 15 K 16.3464

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 14. Okt. 2014 - 6 K 13.810

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Dez. 2015 - Au 3 K 15.345

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Dez. 2014 - M 15 K 13.3240

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstrec

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - L 10 AL 17/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.09.2015 aufgehoben. Die Klage gegen die Bescheide vom 03.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.10.2012 wird abgewiesen

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Feb. 2015 - Au 3 K 14.933

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ihre Klage, die gegen die Rückfo

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - M 15 S 15.4728

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer II. des Bescheids des Antragsgegners vom ... September 2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 15 K 15.1281

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die V

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Dez. 2014 - B 3 S 14.811

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Aug. 2016 - AN 2 K 15.01408, AN 2 K 16.00359

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 29. Dezember 2015 wird für den Zeitraum April 2013 bis Januar 2014 aufgehoben. Ebenso wird aufgehoben der Bescheid der Beklagten vom 30. Juli 2015. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Z

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2018 - 3 LB 7/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Einzelrichterin - vom 16. November 2015 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens i

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 26. Apr. 2018 - 1 K 996/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Ausbildungsförde

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Jan. 2017 - 1 K 5304/15

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum 10/2014 bis 09/2015 Ausbildungsförderung in Höhe von 62,00 EUR monatlich zu bewilligen. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben, soweit sie dem entgegenstehen.Im Ü

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 12. Dez. 2016 - 6 A 377/15

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung eines Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und die Rückforderung bereits gezahlter Beträge. 2 Zum Sommersemester 2007 nahm die Klägerin ihr Medizinstudium an der Justus

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - 5 C 55/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme nach § 47a BAföG auf Ersatz von Ausbildungsförderung, die seinem Sohn geleistet wurde.

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 26. Juli 2016 - 2 A 553/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 15. Nov. 2015 - S 5 AL 1322/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Streitig ist ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.2 Der Kläger (geb. x.x.1990) wohnt in A., seine beiden Eltern wohnen in B.. Am 6.10.2014 ha

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 25. Sept. 2015 - 8 A 970/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor Die Anträge des Beklagten und des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. März 2015 werden abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Beklagte und der Beigeladene je zu

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Sept. 2015 - 7 A 11090/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. Oktober 2014 wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen de

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 18. Aug. 2015 - 1 K 7/15.MZ

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe 1 Gemäß § 114 ZPO in Verbindung mit § 166 VwGO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhält

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 29. Juli 2015 - 15 K 1825/14

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist. Im Übrigen wird der Beklagte unter Aufhebung seines Widerspruchsbescheides vom 12. März 2014 und seines Änderungsbescheides vom 12. De

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 29. Mai 2015 - 2 K 3939/13

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Der Bescheid vom 30. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30. August 2013 wird aufgehoben, soweit für den Bewilligungszeitraum von November 2006 bis September 2007 die Ausbildungsförderung neu festgesetzt und soweit Ausbi

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Apr. 2015 - 12 A 388/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zwar zulässig, aber nicht begründet, weil keiner der ge

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Feb. 2015 - 4 L 114/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger zu gewährenden Ausbildungsförderung. 2 Für sein zum Wintersemester 2012/2013 begonnenes betriebswirtschaftliches Bachelorstudium an der Hochschule Anhalt beantragte der Kläger be

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Feb. 2015 - 12 E 322/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. 1 G r ü n d e : 2Die Beschwerde, über die der Senat nach § 33 Abs. 8 Halbsatz 2 RVG durch den Berichterstatter

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 01. Dez. 2014 - 2 K 1577/13

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt elternunabhängige Ausbildungsförderung für den Besuch der 12. Kl

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 02. Sept. 2014 - 12 B 774/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg, denn sie ist zwar zulässig, aber nicht begründet.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. Aug. 2014 - 3 LB 12/12

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichterin der 15. Kammer - vom 26. September 2011 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; Gerich

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Aug. 2014 - 6 K 2352/12

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 29. November 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28. Juni 20112 verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum von Dezember 2010 bis September 2011 weitere

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. März 2014 - 5 C 6/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Höhe der Ausbildungsförderung des Klägers. 2

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Jan. 2014 - 12 A 2223/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Der Antrag des beklagten Studentenwerkes auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Das beklagte Studentenwerk trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsver-fahrens. 1 G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ha

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Nov. 2013 - 12 A 1988/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1                                                         G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ha

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 07. Nov. 2013 - 2 A 23/13

bei uns veröffentlicht am 07.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2013 - 5 C 10/12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die mit der Aufhebung vorangegangener Bewilligungsbescheide verbundene Rückforderung von Ausbildungsförderung.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Feb. 2013 - IX R 31/11

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tatbestand 1 I. Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr (2008) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben einer Altersrente bezog d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Feb. 2013 - 5 B 90/12, 5 B 90/12 (5 C 6/13)

bei uns veröffentlicht am 04.02.2013

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 21. März 2011 - 11 K 4176/10

bei uns veröffentlicht am 21.03.2011

Tenor Die Bescheide des Beklagten vom 29.07.2010 und sein Widerspruchsbescheid vom 22.09.2010 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, über die Leistungsansprüche des Klägers aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 15.02.2010 (11 K 4149/1

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 21. März 2011 - 11 K 4175/10

bei uns veröffentlicht am 21.03.2011

Tenor Die Bescheide des Beklagten vom 29.07.2010 und sein Widerspruchsbescheid vom 22.09.2010 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, über die Leistungsansprüche des Klägers aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 15.02.2010 (11 K 4150/1

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. Jan. 2011 - 11 K 289/10

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten Ausbildungsförderung nach dem BAföG, was ihr von der Beklagten

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 07. Juli 2010 - 6 A 282/07

bei uns veröffentlicht am 07.07.2010

Tenor Der Bescheid vom 26. Mai 2006 und der Widerspruchsbescheid vom 22. Januar 2007 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckba

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 09. März 2010 - L 2 AL 31/06

bei uns veröffentlicht am 09.03.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 09. Mai 2006 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2010 - 5 C 13/09

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung vorläufig gewährter Ausbildungsförderung und begehrt in diesem Rahmen die Berücksichtigung von Vorausleistu

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Sept. 2009 - 11 K 2527/09

bei uns veröffentlicht am 25.09.2009

Tenor Der Bescheid des Studentenwerks Stuttgart vom 16.03.2007 und dessen Widerspruchsbescheid vom 18.07.2007 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens einschließlich der Kos

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 11. Dez. 2008 - 6 A 636/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Okt. 2008 - 1 K 1225/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger be

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 27. Feb. 2008 - 10 K 1092/06

bei uns veröffentlicht am 27.02.2008

Tenor 1. Die Bescheide des Studentenwerks … vom 28.10.2005/24.11.2005 für den Bewilligungszeitraum Oktober 2002 bis September 2003 sowie den Bewilligungszeitraum Oktober 2003 bis September 2004 und dessen diesbezüglichen Widerspruchsbescheid vom 28.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 28. Feb. 2007 - 1 K 247/06

bei uns veröffentlicht am 28.02.2007

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Monat August 2003 Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe zu bewilligen. Die Bescheide des Landratsamts Ravensburg - Amt für Ausbildungsförderung - vom 30.12.2002, 30.05.2005 und 27.02

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Okt. 2006 - 7 S 2152/05

bei uns veröffentlicht am 04.10.2006

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Juni 2005 - 10 K 1821/04 - geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden R

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(1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen. (1a) Auszubildende und die Kreditanstalt für...